Stichworte zum Googlen sind "das Recht am eigenen Bild", speziell auch mit der Kombination zum "Beiwerk". Bei den Fußgängerzonen hast Du sicher Recht, bei Fotos, auf denen der Lokführer sehr zentral zu sehen ist, begibt man sich durchaus in eine Grauzone.
Gruß, Thomas
Hallo Thomas, das gilt doch aber sicher nicht, wenn Maschine und Personal, im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung, eindeutig z.B. bei der Präsentation auf einer Drehscheibe öffentlich und ganz bewußt zum Fotografieren und Filmen dargestellt werden (vielleicht sogar noch freundlich in die Kamera winken)? Das wäre doch absurd! Genausowenig sehe ich eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, wenn Leute zufällig auf dem Bahnsteig oder am Zugfenster mit ins Bild geraten! Dann dürfte ja in keinem Film, auf keinem Zeitungsfoto eine belebte Straßr gezeigt werden, ohne dass dies eine Flut von Klagen nach sich zöge! Solange Personen nicht bewußt in den Mittelpunkt gestellt oder in unvorteilhaften oder kompromittierenden Situationen dargestellt werden oder sich auf persönlichem Privatgelände befinden und sich in absolut öffentlichen Bereichen bewegen, halte ich Klagen wegen "Verletzung der Persönlichkeitsrechte" für absolut hirnrissig! Ich weiß, dass es Leute gibt, die versuchen mit Hilfe von Winkeladvokaten aus Sch.... Geld zu machen! Aber irgendwo sollte man doch die Kirche im Dorf lassen! Wenn man einen Banktresor sichern will, muß man ja auch nicht gleich die ganze Stadt absperren:-)! MfG. Michael Edelmann
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