Herr Glauz, da es keine andere Möglichkeit gibt, antworte ich Ihnen an der Stelle, dass die im Beitragstitel erwähnte Aufnahme vom während der Bauarbeiten errichteten Behelfsbahnsteig aus gemacht wurde, also von öffentlich zugänglichem Gelände.
Der Freischaltung des Bildes dürfte somit nichts mehr im Wege stehen.
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