Olli schrieb: Thomas Postier schrieb:
Meine Bilder welche abgelehnt wurden, mit der Begründung" öffentlich zugänglich", bezieht sich die öffentliche zugänglichkeit darauf, das,das Gelände mit einem Zaun gesichert ist, oder ob der Weg dorthin ohne hinternisse zu Erreichen ist? Betrifft ID 329288;ID 329287;ID 329286;ID 329285 usw.
Das Gelände war in meinem Fall nicht durch Zäune oder Tore abgesperrt.
MFG Thomas
In Deinem Zugangsbereich ist klar definiert:
* Es dürfen nur von öffentlichem Gelände aus gemachte Fotos veröffentlicht werden. Auch wenn eine Fotogenehmigung vorliegt, dürfen Bilder von Privatgelände - insbesondere von Bahnanlagen - hier nicht veröffentlicht werden!
* Ausnahmen: Bahnhöfe (die Bereiche, die jeder betreten darf), das Innere von Zügen (außer Führerstände)
* Weitere Ausnahmen für Bahnanlagen sind öffentliche Besichtigungen (Tag der offenen Tür)
Von "öffentlich zugänglich" im Uploadbereich ist sicher weiter gefasst. Dennoch sollten die Bilder ohne rechtliche Konsequenzen veröffentlichbar sein. Mit Bildern die wie 329286 eindeutig nicht aus dem öffentlichen Raum sind (Panoramafreiheit), schaffst Du nur Beweise, dass Du irgenwo warst, wo Du nicht hingehörst... Willst Du der erste sein, der ein Verfahren an den Hals bekommt? Es schleichen im Internet genügend raffgierige Anwälte herum, um legal irgendwo noch irgendwelches Geld freizupressen.
Gruß, Olli
schaue dir doch bitte mal folgende Bilder an, ID 329804 und 805 sowie ID 329 456, ich bezweifle sehr(was bedeutet ich weiß es nicht genau) das die Fotografen dieser Bilder auf öffentlichem Gelände standen und trotzdem wurden diese Bilder freigegeben.
Aber das lag wohl am Namen des bzw der Fotografen die diese Bilder gemacht haben....
Die Frage von Hernn Postier war also durchaus berechtigt.
MfG M.