Thomas Wendt schrieb: Hallo,
es ist zwar irgendwie offtopic, betrifft aber doch die Kommunikation und das Internet. Daher schreib ich hier mal über ein in meinen Augen erfreuliches Urteil.
Das Verfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung gestoppt! Bereits gesammelte Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. Bisher werden alle Verbindungsdaten 6 Monate lang gespeichert, bei Telefonaten die angerufenen Nummern, bei Internetdaten Loginzeiten mit IP-Adresse. (Im Detail hier nachzulesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung#Verkehrsdatenspeicherung )
So ganz aus dem Schneider ist der unter Generalverdacht stehende Bürger aber leider nicht, denn eine Vorratsdatenspeicherung wird nicht generell abgelehnt. Möglich ist sie bei
- einer hohen Datensicherheit (die man also offenbar als nicht gegeben ansieht)
- Abruf nur bei Verdacht schwerer, fest zu definierender Straftaten
- Ausschluss besonders vertraulicher Bereiche aus der Überwachung (z.B. Telefonseelsorge)
- im Regelfall nicht heimliche Verwendung (über den Abruf der Daten muss der Betroffene informiert werden)
- Richtervorbehalt bei Abruf der Daten (Telefonie)
Im Detail nachzulesen (ich hoffe ich habe bei der Wiedergabe keine groben Fehler gemacht):
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011 Gruß,
Thomas
Von diesen Möglichkeiten hätte die Stasi nur so geträumt... Damit ließe sich jede Opposition im Keim ersticken, wenn man nur will.
Allerdings ist das nicht ganz aus der Welt. Allein das Einschalten des Handys ermöglicht eine lückenlose Überwachung... Dessen ist sich kaum jemand bewußt.