Wenns danach gehen würde, dürfte man keine Lokportraits mehr machen und ausserdem gelten sie 1. Beiwerk und sind 2. Personen des öffentl. Lebens... Hallo Martin, ich würde auf "Persönlichkeitsrechte" tippen, das der Lokführer perfekt ausgeleuchtet und erkannbar ist. Gruss Stefan
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