war es eine öffentliche Besichtigung, die z.B. in der Zeitung angekündigt war, dann ja.
War es eine private Besichtigung, weil Du z.B. jemanden bei der Bahn kennst, dann nein. Denn das ist im Nachhinein nicht nachweisbar, zudem bedeutet eine Besichtigung nicht automatisch die Erlaubnis zum Fotografieren.
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