Hallo, liebe Bahnfreunde, ich habe heute mal eine Frage, die sich insbesondere an die Admins, als genaue Kenner der rechtlichen Lage, richtet: Bekanntlicherweise ist es zu Recht verboten, Blitzlichtaufnahmen im laufenden Bahnbetrieb zu machen. Dies verfolgt den Zweck, und das ist bekannt und natürlich auch nachvollziehbar, die Gefahr des Blendens der Lokführer zu vermeiden. Aber gilt das auch für Aufnahmen, die man eindeutig nicht im laufenden Bahnbetrieb erstellt hat? Ich meine damit Blitzlicht-Fotos von Bahnhöfen, Zügen ohne Lok und offensichtlich im Bahnhof STEHENDEN Zügen, die z.B. bei Tageslicht, um dunkle Bildbereiche, wie etwa Drehgestelle, optisch aufzuhellen, gemacht wurden? Das würde ja nun wirklich keinen Sinn machen, da in diesen Fällen mit Sicherheit NIEMAND geblendet wird und auch keinerlei Schaden entstehen kann! Versteht mich bitte nicht falsch, ich bin bestimmt kein "Revoluzzer" und akzeptiere natürlich die geltenden Regeln! Aber sollte man in solchen Fällen nicht doch etwas differenzieren? Mit freundlichen Grüßen!
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