An jedem BÜ gilt, dass der Schienverkehr Vorrang hat (deswegen stehen da ja die Andreaskreuze so rum...), wenn ich diese Vorfahrt nicht gewähre, muss ich halt mit den Konsequenzen leben. Die Eisenbahn hat eigentlich keine Schuld an Unfällen am BÜ; vor gesicherten BÜs steht immer ein Bahnübergangsüberwachungssignal, dass dem Tf zeigt, ob der BÜ gesichert ist oder eben nicht. Wird dem Tf durch das Überwachungssignal gezeigt, dass der BÜ nicht gesichert ist, kann er seinen Zug noch sicher zum Stehen bringen; an ungesicherten BÜs sind meistens Langsamfahrstellen (hier bei mir jedenfalls). Der Autofahrer ist also in jedem Falle für sein Handeln selbst verantwortlich.
Zum Artikel war mein erster Gedanke: Der Traktorfahrer brauchte bestimmt nen neuen Traktor (der Traktor geht nicht gerade so zufällig genau in den Moment wo er auf dem Bahnübergang steht kaputt), die Versicherung (oder die böse, böse Eisenbahn) zahlt ja...
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