Ganz richtig, mit den Daten eines Fotos, wann man an sich unberechtigt im Führerstand war, sollte man vorsichtig umgehen. Gleich die Uhrzeit mitwegzupinseln halte ich zwar für übertrieben, aber das Datum sollte nirgendwo erkennbar sein.
Es ist ja auch schon vorgekommen, dass ein Leser der Münchner Zeitung "tz" an selbige einen Artikel geschickt hat, den sie unter der damaligen Rubrik "Mein schönstes Erlebnis mit der S-Bahn München" (Anlass war das 30jährige der Sause) auch noch unzensiert veröffentlicht hat. Daran schrieb der gute Mann, dass er - unter Angabe von Datum und Abfahrt des Zuges am Münchner Ostbahnhof - von einem netten Lokführer der Münchner S-Bahn einfach so im Führerstand mitgenommen wurde und den Zug sogar von "Astadt" bis "Bdorf" selbst fahren durfte. Der Rausschmiss des Kollegen ließ nicht lange auf sich warten ...
Um zudem vielleicht einige Unklarheiten bezüglich des Aufenthalts in Tfz aus dem Weg zu Räumen: Ein diensthabender Tf darf niemand außerdienstlichen in seinen Führerraum lassen, es sei denn, er wurde seitens der DB extra zur "Beaufsichtigung" des Eisenbahnfreundes (kann auch ein Kamerateam oder irgendwas anderes sein) zusätzlich zum regulären Tf gestellt (bei einer Fü-Mitfahrt muss schriftlich bei der DB unter Angabe der Zugnummer(n) ein Antrag gestellt und dieser genehmigt werden, sowie eine Fahrkarte 2. Klasse für alle vorgesehenen Mitfahrten gekauft werden, und selbst dann kann der für den Zug vorgesehene Tf entscheiden, ob er o.g. Personen "vorne" mitnehmen will oder nicht).
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