einen konkreten Paragraphen kann ich Dir nicht nennen, aber: Das mit den Persönlichkeitsrechten hast Du ja angesprochen - und ein Recht am eigenen Bild besteht, sobald jemand mit einem Normalobjektiv (konkreter: Brennweite 50 mm) aus 10 m Distanz oder näher fotografiert wurde (größere Brennweiten dementsprechend weiter weg), oder sobald sich mehr als 3 Personen auf einem Bild befinden (dann gilt das als Personengruppe und es gibt kein Recht am eigenen Bild). Frag mich nicht wo das stand, aber das war schon mal Diskussionsstoff bei DSO - allerdings schon ein paar Jahre her.
Und warum man vielleicht noch vorsichtig mit Bahnfotografen im Bahnhofsbereich umgeht: Graffittisprayer lichten bei Tageslicht gerne ihre "Meisterwerke" ab, um diese dann im Internet zu veröffentlichen; auf diese Weise erhofft man sich auch, Schmierfinken zu schnappen. Also Vorsicht walten lassen, wenn man mit der Knipse irgendwo im Bahnsteigbereich steht und auf einen großflächig beschmierten Zug zielt ... ;-)
Ansonsten würd ich mir bei den Schottersherriffs relativ wenig Gedanken machen, nur provozieren sollte man sie nicht ... :-)
Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und Zugriffe zu analysieren.
Sie können zwischen personalisierter und nicht-personalisierter Werbung wählen.
Mit der Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.