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Re: Hinweis

(Olli, 6.6.2023 23:27)

Alexander, R. schrieb:

Ohne den Spaß verderben zu wollen:

https://www.lawblog.de/archives/2023/05/24/drohnenvideos-und-urheberrecht/

MfG


Eher umgekehrt, der Hinweis hilft eventuell, den Spaßverderbern aus dem Weg zu gehen. Mit Deinem Hinweis erhältst Du eher den Spaß...

Um das so ungefähr für BB zu übersetzen, ohne dass dies eine Rechtsberatung ist. Die Panoramafreiheit hebt Einschränkungen auf, etwas zu zeigen, das aus dem öffentlich zugänglichem Raum in Augenhöhe aufgenommen wurde. Da wären Persönlichkeitsrechte teilweise betroffen, aber vor allem Bilder von Kunstwerken, die länger als ein Jahr an ihrem Standort stehen. Von einer Leiter aus gilt die Panoramafreiheit nicht, ebenso nicht von der Drohne, letzteres stellt dieses Urteil nunmehr rechtssicher fest.

Sprich, sollte also ein Kunstwerk mit im Bild sein, so ist die Veröffentlichung gefährlich für die eigene Portokasse, wenn die Aufnahmehöhe mehr als die eigene Augenhöhe ist (oder das Kunstwerk nur temporär aufgestellt ist, unabhängig von der Augenhöhe). Bitte beachten, die Admins sind keinesfalls die massgebliche Instanz, sondern nur eine zusätzliche aber niemals vollständige Hilfe gegen solche teueren Fettnäpfchen.

Gruß, Olli


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Beitragsreihenfolge:
   Hinweis Alexander, R. 27.5.2023 23:41
      Re: Hinweis Olli 6.6.2023 23:27




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