Das was Tim geschrieben hat, daraus lese ich das ich auch Bilder vom Stellwerk aus machen kann solange ich den Bahnbetrieb nicht störe oder die Sicherheit gewärde. Sehe ich das richtig. Wenn der Fahrdienstleiter mit mündlich die Genehmigung erteilt von oben aus Bilder zu machen das ist das doch in Ordnung. Sagt er nein, dann geht man wieder.
Das Problem ist die fehlende Nachweisbarkeit.
Im Zweifel für den Angeklagten! ;-) Die Bahn kann hier niemandem zu einer "Strafe" verdonnern, ohne Handfeste beweise, jedes Gericht würde dem Fotografen und nicht der Bahn Recht geben!
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