wie sieht es den mit Führerstandsbilder aus von einer Privatbahngesellschaft (z.B. Connex, NordWestBahn, Prignitzer Eisenbahn etc.) aus, wenn die Lökführer eine mündliche Genehmigung erteilt. Dann kann die Deutsche Bahn Ag keine Abmahnung schreiben oder sehe ich das falsch.
Das ist richtig, ändert aber nichts an der Sache. Dann könnte halt Connex die Abmahnung schreiben. Bitte auch rausnehmen.
Eine mündliche Genehmigung ist im Nachhinein nicht nachweisbar, auch wenn es gerade bei Führerständen affig wirken mag, denn ohne eine solche kommt man da ja gar nicht rein. Ich würde sie trotzdem rausnehmen, sicher ist sicher.
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