Vorsichtshalber habe ich alle von mir eingestellten Fotos, welche moniert werden könnten, gelöscht. Dabei ergab sich folgende Frage:
Es geht ja vor allem um aktuelle Fotos, wie verhält es sich aber bei Fotos, die vor der Gründung der DBAG, also vor dem 01.01.1994 auf Bahngelände entstanden sind? Die DBAG ist zwar Rechtsnachfolger der DR und DB, aber faktisch durch die Privatisierung ein anderes Unternehmen. Außerdem müßte es auch Verjährungsfristen geben, selbst eine schriftliche Genehmigung muß nicht ewig aufgehoben werden. Mein Vorschlag zur Rechtsicherheit wäre, das sich Thomas Wendt mit der DBAG in Verbindung setzt, um das zu klären. Viele Grüße Siegfried
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