Volkmar Döring schrieb: Zählt das Übertreten des üblichen "HALT"- Schildes, wie es am Ende der Bahnsteige steht, als abgesperrtes Gelände? Wie ist es mit dem Betreten von Gelände hinter dem Schild "Bahngelände DB ......" ?
Ja.
Oder gilt als "abgesperrt" nur, was hinter intakten(!) Zäunen liegt?
Die Bahn hat eine Fotoerlaubnis rausgegeben, deren Link auch hier irgendwo angegeben war. Von Gelände, was man betreten kann und betreten darf dürfen Fotos geschossen werden. Von anderem nicht.
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