Ab 11. Dezember 2005 Rauchverbot im öffentlichen Verkehr
In Schweizer Zügen, Bussen und Schiffen ist das Rauchen ab 11. Dezember verboten. Zigaretten und Stumpen ausdrücken heisst es auch in geschlossenen oder schlecht durchlüfteten Räumen und Stationen.
Das Rauchverbot gilt ab dem kommenden Fahrplanwechsel für alle öffentlichen Transportmittel landesweit, auch für die Züge von SBB, BLS und RhB. Dies teilte der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) am Mittwoch zu einem gemeinsamen Beschluss der öffentlichen Transportunternehmen mit.
Landesweit einheitliche Regelung
Einige Bahnen in der Schweiz sind bereits rauchfrei, andere Unternehmen stellen noch um. Der VöV bemühte sich darum um eine landesweit einheitliche Regelung.
Neben den Passagierräumen der öffentlichen Verkehrsmittel wird das Rauchverbot auch in geschlossenen Räumen der Stationen gelten. Darunter fallen laut VöV namentlich Schalterhallen, Wartesäle und Perronhallen mit beschränkter Luftzufuhr.
Erlaubt bleibt das Rauchen dagegen auf den Perrons und auf offenen Schiffsdecks. Schiffsfahrten von geschlossenen Gesellschaften und Reisen in reservierten Spezialwagen können vom Verbot ausgenommen werden.
Kaum Zuwiderhandlungen
Wie der VöV schreibt, machten Betriebe, die bereits ein Rauchverbot eingeführt haben, gute Erfahrungen. Die Massnahme werde auch von den gut 20 Prozent rauchenden Passagieren gut aufgenommen, Zuwiderhandlungen gebe es kaum. Hinzu komme, dass die Reinigungskosten sinken.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und Zugriffe zu analysieren.
Sie können zwischen personalisierter und nicht-personalisierter Werbung wählen.
Mit der Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.