Ich habe ein Problem: Ich habe nämlich einige Bilder von meinem verstorbenen Vater geerbt, die ich gerne veröffentlichen möchte. Ich kann selbstverständlich nicht behaupten der Fotograf dieser Bilder zu sein! Wäre es nicht möglich die Bedingungen für Veröffentlichung zu ändern???? Statt "Fotograf" könnte man verlangen: "Sie müssen der Rechteinhaber der eingesandten Fotos sein".
Hallo Ingemar,
die Fotos können gerne veröffentlicht werden.
Die Formulierung "Rechteinhaber" könnte leider falsch verstanden werden, da die mit Bildern verknüpften Rechte nicht allen bekannt sind. Daher habe ich mich damals für diese ganz eindeutige Wortwahl entschieden.
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