Habe hier Bilder eines ICE gesehen und wundere mich etwas das die gezeigt werden dürfen. "Die Deutsche Bahn AG hat sich den ICE-Zug als Geschmacksmuster eintragen lassen und verlangt seit 2001 für gewerbliche Abbildungen eine Gebühr." Quelle: Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte Geschmacksmuster http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster
Dies betrifft wohl nur die kommerzielle Nutzung von Abbildungen des ICEs.
Wie sieht es aber mit dem Urheberrecht aus bei Abbildungen von Werbungen? Meines Wissens fallen Werbeplakate nicht unter die Panoramafreiheit, da sie nicht bleibend sind. Gilt das Gleiche auch für Werbung auf Fahrzeugen, sprich Werbelokomotiven? Möglicherweise könnte man bei Veröffentlichung soller Bilder von Werbeagenturen urheberrechtlich belangt werden. Wohl gibt es aber hierzu noch kein Urteil.
Matthias
Danke für die Antwort - ja bezieht sich nur auf kommerzielle Nutzung. Alles richtig zu machen ist bei Bildern eine schwere Sache - soviel Rechte....
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