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Betretungsverbot in Deutschland

(Arno Pfeifer, 20.2.2008 22:32)

Sehr geehrter Herr Wendt!
Es ist, glaube ich an der Zeit, mich einmal von Österreich aus in die teilweise abstruse Diskussion einzuschalten, welche Bilder hier veröffentlicht werden dürfen, und welche nicht. Für mich ist das absolut nicht nachvollziebar! Soviel ich weiß, gilt auch in Deutschland die Unschuldsvermutung, solange nicht ein strafbarer Tatbestand nachgewiesen wurde. Wer also kann mit Sicherheit behaupten, dass sich der Fotograf bei der Aufnahme außerhalb der Legalität befunden hat, wenn er dies nicht selber in den Untertitel hineischreibt. Außerdem sollte er in einem solchen Fall selber belangt werden und niemals der Betreiber des Internetportals. Bei uns wäre eine solche Vorgangsweise absolut undenkbar. Denn er könnte beispielsweise:
1)Bahnarbeiter sein und damit sowieso das Recht haben, sich dort aufzuhalten.
2)Die offizielle Erlaubnis eines Fdl eingeholt haben, was mir auch schon gelungen ist.
3)Mit Tele gearbeitet haben und sich doch nicht auf Bahngelände befunden haben.
4)Die Fotos von einem VT 670 aus gemacht haben, was durchaus legitim ist. (zB Dessau).
Außerdem bin ich der Meinung, dass das Betretungsverbot in Deutschland völlig übertrieben und teilweise sogar hirnlos exekutiert wird. Das Schlimmste in dieser Hinsicht sind, glaube ich, die Sachsen. Man möge dieses Pauschalurteil verzeihen, aber ich habe da so meine einschlägigen Erfahrungen gemacht. So wurde ich zB in Zwickau von einem Bahnpolizisten abgemahnt, weil ich ein Anschlußgleis überschritten hatte, welches ca. dreimal pro Woche befahren wird! Bittesehr, vergleichen wir die Bahn einmal mit einer Landesstraße: Hier fahren vielleicht drei bis vier Autos pro Minute, und dennoch kann man sie an jeder beliebigen Stelle überqueren. Man kann doch wohl von einem erfahrenen Eisenbahnfotografen erwarten, dass er beim Überschreiten der Gleise nach rechts und links schaut und dies nicht unbedingt vor einem herannahenden Zug machen wird.Und wenn wirklich einmal etwas passieren sollte, warum trägt die Bahn dann eigentlich die Verantwortung? Ich bin seit mittlerweile 35 Jahren als Hobby-Fotograf tätig und habe beinahe alle Kontinente bereist, und ich kann Ihnen sagen, dass mir nur drei Länder bekannt sind, wo das Betretungsverbot so streng ist, nämlich D, Schweiz und Großbritannien. In Österreich beispielsweise zieht man sich eine gelbe Warnjacke über und genießt nahezu Narrenfreiheit (von wenigen Ausnahmen abgesehen). Mir ist schon klar, dass man sich von ICE-Strecken und auch von vielbefahrenen Hauptstrecken fernhalten sollte, denn hier steigt das Sicherheitsrisiko enorm an. Aber beispielsweise konne ich mich im Hauptbahnhof von Luxemburg mehrere Stunden im Gleisvorfeld bewegen, ohne dass dies jemanden gestört hätte. Von anderen europäischen Staaten oder Ländern der dritten Welt einmal ganz abgesehen.
Natürlich gibt es auch Fotografierverbote aus anderen, meist terroristischen Gründen, aber das läßt sich häufig mir einer offiziellen Fotoerlaubnis umgehen und steht hier nicht zur Debatte. Wie steht es überhaupt mit Fotos, die im Ausland entstanden sind? Das wird nirgends klar erwähnt. Gilt hier die gleiche Einschränkung? Und wie ist das mit Fotos, die in den großen Bahn-Magazinen veröffentlicht werden. Wer kontrolliert hier die Legalität?
Für mich gilt immer noch die Devise, dass nicht der bestmögliche Standort, sondern der allerbeste vozuziehen ist. Bin schon auf weitere Diskussionsbeiträge gespannt.
Beste Grüße Arno Pfeifer

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Beitragsreihenfolge:
   Betretungsverbot in Deutschland Arno Pfeifer 20.2.2008 22:32
      Re: Betretungsverbot in Deutschland De Rond Hans und Jeanny 21.2.2008 20:04
      Re: Betretungsverbot in Deutschland Thomas Wendt 21.2.2008 11:15




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