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Re: Betretungsverbot in Deutschland

(Thomas Wendt, 21.2.2008 11:15)

Hallo,


Soviel ich weiß, gilt auch in Deutschland die Unschuldsvermutung, solange nicht ein strafbarer Tatbestand nachgewiesen wurde. Wer also kann mit Sicherheit behaupten, dass sich der Fotograf bei der Aufnahme außerhalb der Legalität befunden hat, wenn er dies nicht selber in den Untertitel hineischreibt.


Die Regel ist ja relativ eindeutig. Auf öffentlichem Gelände darf fotografiert werden, auf nicht öffentlichem Gelände nicht. Die Bahn könnte sogar das Fotografieren auf Bahnhöfen untersagen. Solange sie dies ausdrücklich erlaubt, können solche Bilder hier problemlos eingestellt werden.

Mit Straftaten hat diese Regel übrigens nichts zu tun.

Außerdem sollte er in einem solchen Fall selber belangt werden und niemals der Betreiber des Internetportals. Bei uns wäre eine solche Vorgangsweise absolut undenkbar.


Es kann durchaus sein, dass ich nicht belangbar bin. Ich habe aber keine Lust darauf, das von einem Gericht abklären zu lassen. Fakt ist - die Abmahnungen kommen im Zweifelsfalle bei mir an und verursachen Kosten. Wer die Rechtsprechung bezüglich der Haftung von Webseiten- und insbesondere Webforenbetreibern verfolgt hat, weiss auch, dass diese sehr vorsichtig sein müssen und das, was man als "gerecht" empfinden würde, juristisch oft nicht zutrifft.

1)Bahnarbeiter sein und damit sowieso das Recht haben, sich dort aufzuhalten.


Das schließt nicht das Recht ein, Fotos vom Betriebsgelände zu veröffentlichen. So etwas kann sogar gegen den Arbeitsvertrag verstoßen.

2)Die offizielle Erlaubnis eines Fdl eingeholt haben, was mir auch schon gelungen ist.


Kann ich nicht nachprüfen. Könnte ich auch nicht verwalten. Mündliche Genehmigungen sind im Zweifelsfall nichts wert.

3)Mit Tele gearbeitet haben und sich doch nicht auf Bahngelände befunden haben.


Dagegen ist nichts einzuwenden.

4)Die Fotos von einem VT 670 aus gemacht haben, was durchaus legitim ist. (zB Dessau).


Auch dagegen ist nichts einzuwenden.

So wurde ich zB in Zwickau von einem Bahnpolizisten abgemahnt, weil ich ein Anschlußgleis überschritten hatte, welches ca. dreimal pro Woche befahren wird! Bittesehr, vergleichen wir die Bahn einmal mit einer Landesstraße: Hier fahren vielleicht drei bis vier Autos pro Minute, und dennoch kann man sie an jeder beliebigen Stelle überqueren. Man kann doch wohl von einem erfahrenen Eisenbahnfotografen erwarten, dass er beim Überschreiten der Gleise nach rechts und links schaut und dies nicht unbedingt vor einem herannahenden Zug machen wird.Und wenn wirklich einmal etwas passieren sollte, warum trägt die Bahn dann eigentlich die Verantwortung?


Das hat ja nichts mit Bahnbilder.de zu tun. Deutschland ist generell sehr streng und regelwütig und hat eine katastrophale Verkehrspolitik. In Teilen halte ich davon auch nichts, aber da würde ich ausschweifen.

Wie steht es überhaupt mit Fotos, die im Ausland entstanden sind? Das wird nirgends klar erwähnt. Gilt hier die gleiche Einschränkung? Und wie ist das mit Fotos, die in den großen Bahn-Magazinen veröffentlicht werden. Wer kontrolliert hier die Legalität?


Es gibt viele ungeklärte Fragen, die sich jeder Webmaster einer größeren Seite stellen muss. Auch Bahn-Magazine werden manchmal im Verborgenen Streitereien austragen müssen. Es wird wohl erlaubt sein, dass ich auf die Fallen, die mir bekannt sind, besonders achte.

Viele Grüße,
Thomas Wendt

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Beitragsreihenfolge:
   Betretungsverbot in Deutschland Arno Pfeifer 20.2.2008 22:32
      Re: Betretungsverbot in Deutschland De Rond Hans und Jeanny 21.2.2008 20:04
      Re: Betretungsverbot in Deutschland Thomas Wendt 21.2.2008 11:15




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