Von jederman frei fotografiert werden dürfen Sachen (auch Kunstwerke), die von öffentlichen Straßen und Plätzen aus auf Dauer einsehbar sind (Kunsturhebergesetz) sind. Das ist aber hier eigentlich nicht das Thema. Bahnanlagen werden von uns zwar einfach als öffentlich zugänglich betrachtet, sie sind es aber bestimmt nicht. Denn es sind eben Bahnanlagen, auch wenn zur Nutzung durch viele Reisende bestimmt. Deshalb gibt es auch eine Hausordnung. Mithin: die Bahn darf entscheiden, was auf ihren Grundstücken geschehen darf und was nicht. Bei der Hausordnung der Bahn geht es folglich zuerst darum ob überhaupt vom Grundstück der Bahn aus fotografiert werden darf. Die Bahn als Hausherr darf entscheiden was( Loks oder einfach der blaue Himmel) auf ihrem Gelände fotografiert werden darf und zu welchem Zweck (gewerblich oder privat). Und ich denke die Hausordnung die auf jedem Bahnhof hängt sagt klar: privat ja, gewerblich nein. WEr also nur mal gelegntlich per Zufall ein Bild dann verkauft handelt noch nicht gwerblich, da Gewerbe immmer auf Dauer ausgelegt sein muss. Sicher gibt es da dann irgendwann Abgrenzungsprobleme. Wer aber z.B. Mengen von Bilder privat macht und hinter beschließt in großem Stil zu verkaufen darf das dann eben nicht tun, bzw muss die Bahn um ihr o.k bitten.
Ich gebe dazu, das ist nicht einfach. Aber das Urheberrecht einerseits und das Recht des Grundstückseigentümers andererseits sind leider etwas verzwickt. Also: immer Urheberrecht (des Fotografenan seinem Bild oder des Schöpfers eines Kunstwerkes das fotografiert werden soll) und Recht des Grundstückseigentümers, zu bestimmen, was AUF seinem Grundstück passiert auseinanderhalten.
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