Sehr geehrter Herr Siegfried, ich muß Ihnen vollständig zustimmen. Hier im speziellen fall gibt es offensichtlich eine Überregulierung. Die DB AG achtet sehr auf ihr Hausrecht - und das geht und gilt vor allem - auch im privaten. Wenn ein Fotograf einen Verweis von M´s der DBAG bekommt, so ist ihm anzuraten diesem folgezuleisten. Hinterher kann er ja auf dem Klageweg sein "Recht auf Fotografieren" einfordern. Nicht jeder hat einen entsprechenden Dienstausweis oder eine aussagekräftige Visitenkarte um die MA der DB AG zu Maßregeln. Im übrigen liegen schon Entwürfe/Regelungen in den Schubladen, die aus Sicherheitsgründen das Fotografieren, auf bahneigenem Gelände, grundsätzlich verbieten. So wird schon auf vielen Zuwegen zu Betriebshöfen auf das Fotografier-Verbot mittels Beschilderung hingewiesen.
Mein gutgemeinet Rat - fotografieren was die Chips hergeben, solange es noch geht.
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