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[Antwort schreiben] [Zurück zum Forum]Re: Grundsätzliches - Fotografierverbote und Info dazu
(Olli, 9.7.2009 12:05)Gisela, Matthias und Jonas Frey schrieb: Wenn man sich die Seiten so durchliest fragt man sich was darf man überhaupt noch fotografieren und veröffentlichen.
Also am besten ist es man veröffentlicht grundsätzlich keine Bilder auf denen Personen erkennbar abgebildet sind. Von meinen Bilder habe ich da einige schweren Herzens getrennt.
Das andere ist der Punkt mit der öffentlichen Zugänglichkeit, im Grunde darf man nur von der Straße aus fotografieren und danach veröffentlichen und nicht von umgrenzten Bereichen, die zwar öffentlich zugänglich sind, aber in der ein Hausrecht gilt (so auch Bahnhöfe, U-Bahnhöfe, Parks, Museen...). Es stellt sich dabei auch die Frage ob Bahnbilder.de und Co. überhaupt nichtkommerziell sind, da ja hier ja Werbung läuft. Auch in Bezug auf auf das Geschmacksmusterrecht (zum Beispiel ICE).
Auch die Panoramfreiheit spielt hier rein. Neue Architektur unterliegt dem Urheberrecht und Bedarf der Zustimmung des Architekten, wenn davon Bilder veröffentlicht werden, die nicht von der Straße aus aufgenommen wurden. Also sämtliche Bahnhofsaufnahmen neuer Bahnhöfe die innerhalb der Bahnhöfe gemacht werden sind bei der Veröffentlichung rechtlich bedenklich. In anderen Ländern wie Frankreich, Belgien? gibt es die Panoramafreiheit (Straßenbildfreiheit) nicht einmal. Da dürfen auch keine Bilder moderen Bauwerke veröffentlicht werden, die von der Straße aus fotografiert wurden.
Auch mit fotografierter Werbung muss man aufpassen, auch da kann man urheberrechtliche Vorschriften verletzen.
Wenn man die rechtliche Situation ernst nimmt, bleibt nicht mehr allzu viel Spielraum, was man hier veröffentlichen kann. Im Grunde schlechte Zeiten für uns Fotografen.
lg Matthias
Die Frage ist natürlich auch, ob die Gestaltung und Auslegung der Gesetze hier überhaupt noch rechtens ist. Es führt ja schon zu einigen Absurditäten. Die Persönlichkeitsrechte am eigenen Bild halte ich für richtig gehandhabt in Deutschland.
Darüber hinaus gibt es derzeit einen Amoklauf der Verwertungsgesellschaften, GEMA, VG Wort, Wissenschaftsverlage, Rechtsanwälte, Architekten, humorlose Künstler, GEZ und wie sie alle heißen. Da wird auf Biegen und Brechen das Gesetz gedehnt und beschissen, dass die Schwarte kracht. Und die Öffentlichkeit verliert langsam aber sicher das Recht an sich selbst.
Beispiel: „Der Bevölkerung“, da bezahlt der deutsche Steuerzahler 200.000 ¤ für ein Kunstwerk im deutschen Parlamentsgebäude. Der Künstler läuft Amok und lässt eine Frau abmahnen, die das Foto in ihrem Blog zeigt. Die Bevölkerung darf das ihr gewidmete Kunstwerk nicht fotografieren. Eine Ungeheuerlichkeit. (http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Bev%C3%B6lkerung#Urheberrecht_am_Kunstwerk)
Die GEMA kassiert für Radio und Fernsehen daheim, am Arbeitsplatz, im Ferienhaus (so man dann eines hätte) und dazu noch für den Computer und das Handy. Meine Güte, ich kann doch nur einmal Radio hören aber nicht dreimal gleichzeitig.
Die Architekten bringen heute fast nur noch belanglose Hässlichkeiten zustande und fordern, nachdem sie täglich die meine Augen beleidigen, dass ich diese Monströsitäten ertragen soll, aber nicht einmal fotografieren darf, oder gar die interessanten Details zeigen. In Frankreich ist das noch extremer, man darf den Eifelturm zeigen, aber nicht bei Nacht, weil die Lichtinstallation eine neues Kunstwerk ist, der Eiffelturm selbst aber alt. Nach dem geltenden Recht macht man sich sogar bereits beim Fotografieren strafbar.
Etc. etc. etc.
Es ist schon dringend Zeit für bürgerlichen Ungehorsam. Da kann man nur auf einen dauerhaften Erfolg der Gruppe um Lars Christian Engström hoffen und zwar europaweit. Man sollte halt schon ein wenig schlitzohrig das Recht dehnen, aber ohne gleich in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten, besondere Vorsicht ist glaube ich vor allem in Italien anzuraten. Prinzipiell empfiehlt es sich, in dieser Hinsicht auch politisch Flagge zu zeigen, wie auch immer das für den einzelnen aussehen mag. Es soll daher eher eine Werbung für politisches Engagement sein, nicht aber für eine Partei, deswegen habe ich auch keine genannt.
Übrigens fotografierte Werbung sollte eher kein Problem sein, sofern man nicht deren Aussage verändert. Ein Werbefachmann wird sich hüten auf die Urheberrechte zu pochen, denn das Ziel der Werbung ist ihre Verbreitung. Wer das missachtet erhält auch keine Aufträge mehr.
Personen als Beiwerk, da kann man ja doch das Motiv unterscheiden. Es macht sicher einen Unterschied ob Fahrgäste das Beiwerk sind oder ob eine Person heraussticht oder gar nachträglich hervorgehoben wird. Zudem ist alleine schon durch das Thema Bahnbilder klargestellt, dass die Menschen auf den Bildern per definitionem Beiwerk sind. Wenn man es also nicht gar zu sehr übertreibt.
Daher denke ich erst einmal, Ball flach halten. Diese Aufsätze sind dann doch als Orientierungshilfe gedacht, so dass nicht irgendwann ein Bahnbilder-Fotograf erst mal ein paar Tage in die Kühlbox kommt, oder er gar mit einem blauen Auge versehen wird, nur weil er glaubt irgend ein ihm unbekanntes Recht hinter sich zu haben.
Gruß, Olli
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Grundsätzliches - Fotografierverbote und Info dazu Olli 8.7.2009 20:01 Re: Grundsätzliches - Fotografierverbote und Info dazu Gisela, Matthias und Jonas Frey 9.7.2009 10:43 Re: Grundsätzliches - Fotografierverbote und Info dazu Olli 9.7.2009 12:05 Re: Grundsätzliches - Fotografierverbote und Info dazu Stefan Wohlfahrt 8.7.2009 22:17