1. dich freust über eine Verwendung deines Bildes (nicht jedes Foto wird schließlich genommen) und deine Energien weiterhin in deine Fotografie und nicht in die Verfolgung des "Täters" steckst. 2. dich nicht freust, es dir aber im Endeffekt egal ist und dir eine weiter Verfolgung viel zu aufwändig erscheint. 3. dich in irgendeiner Form mit dem Rechteverletzer einigst, indem er z.B. bei einer rein privaten Nutzung dich noch nachträglich als Urheber aufführt, eine Entschuldigung bzw. Klarstellung (wenn möglich), oder zumindest eine Bildlöschung vornimmt. Sei dir klar, dass du in den seltensten solcher Fälle einen lohnenswerten finanziellen Ausgleich erreichen kannst. Der Schaden muss ja auch in einem angemessenen Verhältnis zu deinem möglichen Aufwand stehen. 4. verärgert bist und deine Rechte wahrnehmen möchtest. Schau genau hin, wer deine Bilder ohne deine Genehmigung genutzt hat und zu welchem Zweck.
Folgende Vorgehensweise hat sich dabei bewährt:
Zuerst solltest du das Ganze genau dokumentieren. D.h. notiere dir die genauen Webadressen oder Magazinseiten und mache Screenshots und/oder mache ein Bild, natürlich alles mit Datum und Uhrzeit. Am besten handelst du dabei unter den Augen von Zeugen. Das über die Vorgänge gemeinsam gefertigte Protokoll sollten dann alle Anwesenden unterschreiben. Ein Screenshot an sich hat vor Gericht keine Beweiskraft, Zeugen sind also wirklich wichtig. Wenn du dich für diesen Weg entschieden hast, solltest du dir auf jeden Fall einen Rechtsanwalt nehmen und zwar am besten einen für Medienrecht.
Fachlich spezialisierte Anwälte nennt die örtliche Anwaltskammer. Die Kosten einer u.U. nötigen Rechtsberatung und weitere Gebühren können beim Anwalt erfragt werden. Im Internet findest du einen Gebührenrechner, der dir da vielleicht auch schon einmal weiterhilft unter:
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