Alle, die hier Bilder hochladen kennen die nachfolgende Regel (gekürztes Zitat): "Mit dem Abschicken ... versichere ich, die Bilder von offen zugänglichen ... nicht durch Umzäunungen abgegrenzten Privatgelände aus gemacht zu haben (unabhängig von etwaiger Fotogenehmigungen)".
Laut den Kommentaren einiger Fotografen auf meinen Hinweis zu diesem Sachverhalt ist 1. ein Weidezaun keine Umzäunung, 2. eine umzäunte Weide kein abgegrenztes Privatgelände und 3. das Fragen eines Bauern, ob Bilder gemacht werden dürfen, kein Einholen einer Fotogenehmigung.
Bin ich mit meinem Hinweis/Kommentar zu diesem Sachverhalt bei einzelnen Bildern wirklich auf dem falschen "Dampfer", sorry "Zug"?
Grundsätzlich sollten die Regeln (und Gesetze!) schon eingehalten werden. Und die Missachtung der Regeln zeigt die "Beliebtheit" der Bahnfotografen bei einigen Zeitgenossen nur zu gut. So finde ich auch ein Hinweis richtig ist, NUR würde ich den diskreten Weg wählen (PN oder e-mail), da man ansonsten nur eine Abwehrhaltung des öffentlich angeprangerten Fotografen erreicht, die dann nicht zielführend ist. Gruss Stefan
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