Nicht so streng ist die Deutsche Bahn. Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind sogar dann ohne Genehmigung gestattet, wenn die Fotos – auch gegen Honorar – in Fachzeitschriften veröffentlicht werden. Auch im Internet dürfen die Aufnahmen auf eine eigene Seite gestellt werden. Nicht erlaubt ist der Einsatz von Scheinwerfern, Blitzanlagen und Stativen. Die Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) untersagen lediglich Aufnahmen mit künstlichem Licht.
Und die BVG sagt sinngemäß: Ohne Genehmigung geht nichts.
Blöd nur, dass sich das alles wiederspricht. Da müsste man eigentlich mal eine Genehmigungsanfrage für eine Aufnahme mit Stativ am Bahnhof Berlin-Wuhletal an die BVG, S-Bahn (DB) und den VBB schicken. Wenn dann die eine Erlaubnis die andere ausschließt, bin ich gespannt was die anderen beiden Unternehmen dann sagen.
Viele Grüße
PS: Heißt das jetzt, dass keine BVG Bilder mehr freigeschaltet werden?
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