das mit den Kranhäusern dient der Vermeidung von Ärger mit einem der beteiligten Architekten. Es hat keine wirklich rechtliche Grundlage - nur bin ich eben auch nur ein Mensch und habe keine Lust auf alberne gerichtliche Auseinandersetzungen.
Gruß, Thomas
Aber dennoch ist genau das ein Vorgeschmack auf das was uns bevorsteht. Denn letztendlich sorgt für Nichtsuperreiche mit teuerem Anwalt diese Änderung für schlaflose Nächte, unabhängig davon, ob man am Ende Recht bekommt oder nicht. In meinen Augen ist das bereits heute eine Wildwestjustiz. Der mit der größten Kanone überlebt. So ein Gesetz ist Futter für jegliche Freibeuter vom Schlage eines Günter Freiherr Gravenreuth und wie sie alle heißen.
Gruß, Olli
Hallo Julian, die "Panoramofreitheit" hat von Land zu Land verschiedene Versionen. Hauptunterschied zwischen Deutschland und der Schweiz besteht da das in Deutschland die "Quellenangabe" verlangt wird, was ja auch schon kaum einzuhalten ist. Dies war auch der Grund des Problems von Köln. In der Schweiz dürfen wir fotogarfiern und "vervielfältigen" ohne den "Schöpfer" des Objekts zu nennen. einen lieben Gruss Stefan
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