das mit den Kranhäusern dient der Vermeidung von Ärger mit einem der beteiligten Architekten. Es hat keine wirklich rechtliche Grundlage - nur bin ich eben auch nur ein Mensch und habe keine Lust auf alberne gerichtliche Auseinandersetzungen.
Gruß, Thomas
Aber dennoch ist genau das ein Vorgeschmack auf das was uns bevorsteht. Denn letztendlich sorgt für Nichtsuperreiche mit teuerem Anwalt diese Änderung für schlaflose Nächte, unabhängig davon, ob man am Ende Recht bekommt oder nicht. In meinen Augen ist das bereits heute eine Wildwestjustiz. Der mit der größten Kanone überlebt. So ein Gesetz ist Futter für jegliche Freibeuter vom Schlage eines Günter Freiherr Gravenreuth und wie sie alle heißen.
Gruß, Olli
Hallo Julian, die "Panoramafreitheit" hat von Land zu Land verschiedene Versionen. Hauptunterschied zwischen Deutschland und der Schweiz besteht da das in Deutschland die "Quellenangabe" verlangt wird, was ja auch schon kaum einzuhalten ist. Dies war auch der Grund des Problems von Köln. In der Schweiz dürfen wir fotogarfiern und "vervielfältigen" ohne den "Schöpfer" des Objekts zu nennen. einen lieben Gruss Stefan
Nochmals Hallo Julian, ob die Schweiz jemals das noch im entstehende Gesetz anwenden wird, ist schwer zu Beantworten, durch die Direkte Demokratie sind den Damen und Herren in Bern etwas die Hände gebunden. Wie du richtig bemerkst, gibt es bereits die geltende PanoramaUNfreiheit in anderen Ländern. Folglich muss man bei Bildereinstellen etwas vorsichtig sein, und ich habe Bilder vom Expo Bahnhof, welche ich nicht wage einzustellen, da zu befürchten ist, dass die zu einem Bahnsteigdach zusammengeschraubten Röhren "Kunst" sind und ich den Urheber nicht kenne. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass gerade jene Ultraliberalen die sonst gegen jedes einschränkende Gesetze sind, hier Bürger einschränken und zur Kasse bitten wollen. Für meinen Begriff ist der Architekt oder Künstler, der mit der Errichtung und der dafür erhaltenen (meist von Steuergeldern aufgebrachte) Bezahlung abgegolten und hat keine weitern Ansprüche mehr. Ich bekomme ja auch nicht für jede Fahrkarte die ich verkaufe jedesmal einen Entschädigung wenn sie angeschaut wird... einen lieben Gruss Stefan
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