Das Problem ist die unterschiedliche Gesetzgebung in den Ländern aus denen Bilder gezeigt werden. Im D/A/CH-Gebiet ist die Regelung nicht identisch. Nun sind die Moderatoren, die hier in der Freizeit die Bilder betrachten, auch keine Juristen um das ganze auch noch aus dieser Sicht zu beurteilen. Dazu kommt das bahnbilder.de in Deutschland gehostet wird und der Besitzer der Seite in Deutschland wohnt. Also kommt deutsches Recht zur Anwendung. In Deutschland wird das KUG angewandt, das Kunsturheberrechtsgesetz von 1907. Ja, schon etwas angestaubt, doch immer wieder aufgefrischt und das macht es kompliziert. Wir kennen es als "Recht am eigenen Bild", also das Personen die erkennbar sind nur mit deren Erlaubnis verbreitet (u.a. als Bild ins Internet gelangen) werden dürfen. Auf gut deutsch, wir müssen Personen die im Bild erkennbar sind und im Internet gezeigt werden soll unkenntlich machen. Der berühmte schwarze Balken oder das verwischte Gesicht wie es bereits hier einige Fotografen machen. Dazu ein Link auf eine Kanzlei-Seite zu dem Thema:
Also nicht ganz einfach das ganze. Wer Archive hat die geerbt wurden, auf dem Flohmarkt gefunden wurden oder ähnliches und die Bilder gerne zeigen möchte, da gibt es dann richtig Lesestoff:
Und nein, ich will Euch das fotografieren nicht vermiesen. Die Gesetzeslage ist schon länger so und ändert sich auch immer wieder, so das die Frage immer wieder auftaucht was auch gut ist. Wir sind alle keine Juristen und zum KUG, Panoramafreiheit, Urheber- und Medienrecht, da sind wir wohl alle auf Hilfen angewiesen. Ich hoffe das die beiden Links ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
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