Es wäre zu schön gewesen, wenn das ein umfassender Artikel zum Themenkomplex wäre. Leider schießt der schon bei grundlegenden Begriffen voll daneben. Daher würde ich die Aussagekraft nur begrenzt übernehmen.
Das mit den 70 Jahren Urheberrechtschutz ist vernünftig erklärt. In einigen Ländern sind das aber bis zu 90 Jahre. Wenn ich das nicht im DSO-Beitrag überlesen habe... Sollte das Bild aber Dein Vater, Opa oder Uropa geschossen haben und sich Nachlass bei Dir befinden, dann hast Du die Urheberrechte, sofern Du Erbe bist. Dann dürfte keine Schutzfrist gelten. Das ist für BB durchaus ein Thema.
Fotografen aus den USA können ihr Copyright verkaufen. Besitzt Du ein Dia Deines Onkels von Übersee, dürfte die Sachlage komplizierter werden. Meines Wissens ungeklärt, ob nun Copyright oder Urheberrecht gilt. Mit dem "Hunderwasserurteil" macht aber die deutsche Justiz das deutsche Recht zumindest mal übergriffig: Dort war die monetäre Verwertung auf deutschem Boden, der Rechtsverstoß nach deutschem Recht auf österreichischem Boden. In Österreich war die Fotografie rechtskonform entstanden, soweit mir bekannt.
Es bleibt also beliebig kompliziert, ebenso ist mein Beitrag keine Rechtsberatung...
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