Nicht nur Copyright und Urheberrecht machen es in Deutschland schwierig mit Bildern umzugehen, es kommt auch noch die EU-Rechtssprechung hinzu was nicht zu vernachlässigen ist (DSGVO, KUG). Dazu hatte ich ja bereits in einem anderem Beitrag etwas geschrieben. Ich verlinke hier mal zwei Seiten mit Infos zu dem rechtlichen, vielleicht hilft es zusätzlich:
In der Tat hat Olli recht, Urheberbezeichnungen auf Bildern habe ich auch noch nicht gesehen, außer man möchte den in das Bild editierte Namen als solche bezeichnen. Doch da sehe ich eher Probleme mit geltenem Recht. Das bekannte (c) ist in der Tat eine andere Angelegenheit und wird oft mit Verkauf von Bildern bedacht.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und Zugriffe zu analysieren.
Sie können zwischen personalisierter und nicht-personalisierter Werbung wählen.
Mit der Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.