Hallo Thomas, es nutzt wenig, wenn man Gesetzespharagraphen weiß. Das ist keine Rechtssicherheit. In unserem Fall ist es die Auslegung des Textes und die kennt nur ein Rechtsanwalt. Für den Laien können sich zwischen dem Wortlaut des Gesetzes und der Auslegung, bzw. Anwendun oft gravierende Unterschiede ergeben. Fazit: Nur die schriftliche Darlegung eines Anwalts kann verbindlich sein.
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