das ist mir soweit klar. Die Konsequenz aus Deinem Schreiben wäre aber, dass man - da man ja nie wissen kann, auf was für Gelände man sich befindet - Bahnbilder.de schliessen müsste. Daran besteht wohl von keiner Seite ein Interesse.
Viele Grüße, Thomas Wendt
Willi Rust schrieb:
Hallo Thomas, es nutzt wenig, wenn man Gesetzespharagraphen weiß. Das ist keine Rechtssicherheit. In unserem Fall ist es die Auslegung des Textes und die kennt nur ein Rechtsanwalt. Für den Laien können sich zwischen dem Wortlaut des Gesetzes und der Auslegung, bzw. Anwendun oft gravierende Unterschiede ergeben. Fazit: Nur die schriftliche Darlegung eines Anwalts kann verbindlich sein.
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