Mögen die Userinnen und User sich bitte ihm wahrsten Sinne des Wortes ihr eigenes Bild darüber machen, es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum die Bilder abgelehnt wurden.
Die Aufnahmen entstanden nicht auf "verbotenem" Gelände, auch wenn sie in einem Betriebshof entstanden, dies geschah bei einer Besichtigung mit Führung durch den Betriebshof im Rahmen einer Sonderfahrt.
Das Fotografieren wurde bei der Begehung des Geländes ausdrücklich durch das Personal gestattet.
Bahn-Freundliche Grüße,
H.A.
Ich denke es liegt daran, dass es auch bei etwaiger Fotogenehmigung verboten ist.
Hallo Julian,
das kann es aber nicht sein, denn die anderen Aufnahmen vom gleichen Tag wurden anstandslos freigeschaltet, aus dem Grund verstehe ich das ja nicht, dass diese beiden Aufnahmen angeblich nicht den Kriterien entsprechen.
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