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Kommentare zu Bildern von Karl Heinz Ferk, Seite 9



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Das Pendant zum letzten Bild ... Ein Blick aus dem Riesenrad auf den Bahnhof Wien Praterstern. 4.September 2023 (zum Bild)

F. Lackner 13.9.2023 11:41
Eine tolle Perspektive wunderbar umgesetzt!

LG

Karl Heinz Ferk 13.9.2023 18:37
Vielen Dank Fabian ! GLG KH !

Wien Ringstrasse ,... Am 3.September 2023 führte unser Wien kurz Trip an die Ring Strasse auf der der "1er" noch mit alten Wagen richtung Prater Hauptallee rollt. (zum Bild)

Erwin Schidlofski 12.9.2023 20:20
1970er Jahre pur! Dir ist das große Kunststück gelungen, dieses alte Gespann autofrei festzuhalten.
LG. Erwin.

Karl Heinz Ferk 13.9.2023 6:34
Vielen Dank Erwin ! Der Dunkelhäutige Fahrer wäre aber wohl damals Verpönt gewesen ,....

GLG KH

Wien Praterstern . Am 2.September 2023 besuchten wir Wien und natürlich den Prater . Auf dem Weg dahin konnte ich meine Kamera kurz ins Spiel bringen . Ein 4746 wartet auf seine Abfahrt auf Bahnsteig 4. (zum Bild)

Stefan Wohlfahrt 5.9.2023 13:13
Hallo Karl Heinz,
schön mit dem Riesenrad im Hintergrund.
einen lieben Gruss
Stefan

Karl Heinz Ferk 5.9.2023 14:00
Vielen lieben Dank Stefan! LG KH

Wohl etwas zu tief ins Glas geguckt hat die Dame auf der GGB ..... 15.08.2023 (zum Bild)

Stefan Wohlfahrt 1.9.2023 9:00
Tja, was bleibt anders übrig, wenn man stundenlang auf den Ehemann warten muss, der fotogarfiert und noch mehr fotografiert und immer noch kein Ende findet...
...da gönnt sich die Dame ein Apéritivechen und dann noch eins
einen lieben Gruss
Stefan

Karl Heinz Ferk 1.9.2023 10:19
Kommt das von deiner Frau?

GLG KH

Stefan Wohlfahrt 1.9.2023 15:06
Hallo Karl Heinz,
in der Regel pflegen wir das Apéritivechen gemeinsam zu nehmen; aber wenn man bei einigen Veranstalltungen sich die Zeit nimmt um sich umzusehen, so kann man feststellen dass die Modellumsetzung vielleicht etwas heftig aber nicht unbedingt Vorbildwidrig ausgefallen ist...
einen lieben Gruss
Stefan

100 Jahre Liechtenstein Holz . Das begeistert am 17.Juni 2023 Alt und JUNG (zum Bild)

Stefan Wohlfahrt 13.8.2023 7:04
Hallo Karl Heinz,
da man ja Gesichter nicht zeigen soll, sind Bilder mit Menschen ein Herausforderung. Dein Bild ist ein perfektes Beispiel, dass dem Gesetz genüge getan, doch sehr eindrückliche Foto entstehen können.
einen lieben Gruss
Stefan

Karl Heinz Ferk 20.8.2023 10:30
Vielen Dank Stefan ! Ja das verstehe ich auch das man nicht im Netz gefunden werden möchte . Und Vorallem bei Kindern ist das Heikel , Irgendwann wenn man älter ist draufzukommen das ein Bild von mir rumschwirrt ist für mich nicht nachvollziehbar!

GLG KH

Stefan Wohlfahrt 20.8.2023 14:47
Hallo Karl Heinz,
die Gesetze sind nun mal so wie sie sind und es ist an uns (Fotografen) das Beste daraus zu machen.

Das ganze mal anders rum: Ich habe vor einiger Zeit auf BB.de &Co ein interessantes Bild von anno dazumal gefunden, auf welchem aller Wahrscheinlichkeit auch ICH neben dem Motiv zu sehen bin. Und ich habe mich über das Souvenir sehr gefreut. In diesem Sinn stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber nicht einer kleinen Minderheit folgend, die Mehrheit übergeht, bzw. - wie das so schön juristsch heisst - die Verhältnismässigkeit missachtet?
einen lieben Gruss
Stefan

Alexander, R. 20.8.2023 17:20
Dass ist schön für Dich Stefan und freut mich und andere sicher auch für Dich, aber der übrige Kommentar tut ab "In diesem Sinne ..." mir beim Lesen wirklich weh.
Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht, Jura singulorum. Von seinem eigenen Empfinden auf einen Mehrheitswillen zu schließen ist zwar theoretisch möglich, aber ziemlich gewagt und ausschließlich abstrakt.

Und Worte wie "Gesetzgeber", "juristisch" und "Verhältnismäßigkeit" in einem Satz zu verwenden ist echt mutig, so etwas findet sich aber administrativ in Einem vereint nur in Diktaturen wieder.
MfG

Olli 20.8.2023 19:31
@Alexander, ich weiß ja nicht, wie Du Dein juristisches Bewusstsein erweitert hast, aber beim Recht am eigenen Bild fließt grundsätzlich auch ein, wie das verwendet wird. Um es am klassischen Beispiel der Juristen zu demonstrieren: Es ist schon ein Unterschied, ob Du Fotos vom Ausflug der anonymen Alkoholiker veröffentlichst oder eine Gruppe Menschen, die sich über einen Museumsdampftag freuen. Ersteres ist nicht vom KUG gedeckt, zweiteres schon. Das KUG schränkt die Persönlichkeitsrechte durchaus ein, die DSGVO übrigens teilweise auch, allerdings nicht wirklich in unserem Rahmen. Natürlich kann man nicht jeden erdenkbaren Fall in Gesetzen abbilden, aber die Intention des Gesetzgebers ist durchaus nicht, alles zu verbieten oder Sturheit zu verbreiten.

Auf diesem Bild kann ich jedenfalls keine erkennbare Person erkennen. Das Bild wurde übrigens auch nicht ohne Gegenwehr durchgewunken, das kann ich Dir versichern.

Gruß, Olli

Alexander, R. 21.8.2023 1:53
@Olli: Guten Morgen, was soll mir der Kommentar sagen?
Ich kenne das Bild nicht, auf dem Stefan W. sich erkannt hat. War eher keins einer Gruppe von "anonymen Alkoholikern".

Rhetorisch: Was ist mit "anonymen Alkoholikern" die auf einem Museumsdampftag abgelichtet werden wollen?
MfG

Karl Heinz Ferk 21.8.2023 4:53
Nach Österreichischem Recht habe ich bei diesem Bild keinen Verstoss gemacht. Zudem ist die Familie mit mir sehr gut befreundet:
A: Würde ich der kleinen keinesfalls mit einem Bild von Ihr für die Zukunft schaden ( es gibt Bilder auf denen sie erkennbar ist di e ins Archiv der Eltern gekommen sind )
B: Hätte ich zudem ihr zustimmung weil Sie ausgesprochen Reif für Ihr alter ist !

Danke für eure Meinungen zu meinem Bild !

LG KH

Frank Paukstat 23.8.2023 6:23
Hallo Karl Heinz,
ein sehr schönes Bild durch die dazugehörige Bildbearbeitung mit Colorkey. Dadurch wird der Fokus noch mehr auf das kleine Mädchen gelenkt das auf die Diesellok schaut die im Hintergrund einen Wagen verschiebt.

---

Ich klinke mich hier an der Stelle mal ein und stelle fest: alles okay mit dem Bild, auch nach deutschem Recht. Das Gesicht ist nicht zu erkennen und darauf kommt es an, da die Kleine das Hauptmotiv ist. Selbst wenn das Mädchen sich aus welchen Grund auch immer später mal hier her verirren sollte, wird es sich vielleicht nur anhand der Kleidung und der Umhängetasche erkennen können. Doch auch das ist vage. Und das ist der Grund warum alles okay ist.

Viele Grüße, Frank

"Paraleleinfahrt" am 16.07.2011 in Stainz. Der Dampfbahnclub Graz war ZUgast mit der kleinen Stainz 2. (zum Bild)

Stefan Wohlfahrt 13.8.2023 7:01
Hallo Karl Heinz,
"Paraleleinfahrt" - oder schon fast ein Zugsuchbild den zweite, doch sehr kleinen Zug habe ich nicht sofort entdeckt.
einen lieben Gruss
Stefan

Karl Heinz Ferk 21.8.2023 6:19
Danke Stefan ! LG KH

7.Juli 2023 Vor der Sommersperre steht 5063.09 abfahrbereit am Bahnsteig in Wies Eibiswald. (zum Bild)

Stefan Wohlfahrt 16.8.2023 11:38
Hallo Karl Heinz,
war wird aus den Dieseltriebzüge, bekommen sie einen elektischen Motorblock?
einen lieben Gruss
Stefan

Karl Heinz Ferk 17.8.2023 16:45
Hallo Stefan ! Nein das ist nicht angedacht da er bis 2028 auch schon 18 Jahre am Buckel hat !
LG KH

Stefan Wohlfahrt 18.8.2023 11:31
Hallo Karl Heinz,
was im Umkherschluss heisst, dass die hier zu sehenden Masten erst 2028 genutzt werden?
einen lieben Gruss
Stefan

Karl Heinz Ferk 18.8.2023 14:44
Nein ab 2025 mit Inbetriebnahme der Koralmbahn sollte der Planbetrieb starten

Übertragungsleitungen werden am 10.August auf der Leibenfelder Höhe aufgezogen. GKB Deutschlandsberg (zum Bild)

Stefan Wohlfahrt 16.8.2023 11:36
Bald wird es hier spannend.
einen lieben Gruss
Stefan

Karl Heinz Ferk 16.8.2023 16:38
Hochspannend ;-) Danke ! LG KH





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