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Coradia Liner Intercités B85013/14 als Zweikrafttriebzug nach Belfort Triebzugnummer ist IC 107, der zweite Triebzug ist IC 109.

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Coradia Liner Intercités B85013/14 als Zweikrafttriebzug nach Belfort Triebzugnummer ist IC 107, der zweite Triebzug ist IC 109. Champaney, März 2017.

Coradia Liner Intercités B85013/14 als Zweikrafttriebzug nach Belfort Triebzugnummer ist IC 107, der zweite Triebzug ist IC 109. Champaney, März 2017.

Olli http://igschieneschweiz.startbilder.de 06.12.2019, 305 Aufrufe, 6 Kommentare

6 Kommentare, Alle Kommentare
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Georg Friebe 07.12.2019 09:50

Lieber Oli,

ich sehe am rechten Bildrand einen Zaun und am Ende des Bahnsteigs eine Tafel (zwar nur von hinten, aber ich kann mir schon denken, was draufsteht - warum sollte sonst dort eine Tafel stehen?). Am Google-Luftbild sind die Reste der rückgebauten Ladegleise erkennbar. Bitte lehne nie wieder ein Bild mit der Begründung "Bahngelände" ab, wenn Du Dich selbst nicht an diese Regel hältst!

schöne Grüße
Georg

Olli 08.12.2019 22:34

Sorry Georg,

ist Polizei-approved. Die war da, weil ein mir nicht bekannter Fotograf zur gleichen Gelegenheit ganz weit hinter ins Gelände ging. Natürlich dachte ich erst, dass der Polizeieinsatz es mir galt. Aber die haben mich auf meine Nachfrage hin explizit fotografieren lassen, in Frankreich wäre Widerrede gegen die Staatsmacht eher ungesund. Zugang ist ohnehin durch einen Fahrweg OHNE Verbotshinweis auf der Rückeite des Gebäude und Zauns, der dort endet. Bis dahin kann man sogar mit dem Auto fahren zum Parken, Pendlerparkplatz, also explizit kompatibel mit den Hochladeregeln. Die Regeln gelten für jeden und nicht etwa verschärfte Regeln für einige, nur weil die die undankbare Aufgabe haben, hin und wieder den roten Knopf zu klicken.

Ich würde also mal raten, den Ball etwas flacher zu spielen, und nicht gleich fordern, dass man nie mehr ablehnen solle. Natürlich auch eine Methode, um Admins schneller auszutauschen. Zweck der Regeln ist nicht irgendein Selbstzweck, sondern finanziellen Schaden von BB und den Fotografen abzuwenden (in der Vergangenheit schon passiert) und auch dazu da, um risikobereite Kiddies von unsinnigen Aktionen abzuhalten. Es geht also keinesfalls um die Boshaftigkeit, alles verbieten zu wollen. Ganz im Gegenteil, auch die Admins halten ihrerseits den Ball flach und versuchen nicht jedes Bild abzuwürgen. Nicht jede Ortskunde wird gegen jedes Bild verwendet. Irgendwie ärgert man sich dann bei solch kleinlicher Handhabung schon...

Gruß, Olli

Georg Friebe 09.12.2019 19:40

Lieber Olli,

als erste möchte ich wegen des "verschluckten" 2. "l" um Entschuldigung bitten - offenbar hat sich da im Hinterkopf die (ost)österreichische Richtlinie für Uli/Ulli reingedrängt.

Aber zum Bild selbst: Ich habe in der Zeit, in der ich BB verfolge (und gelegentlich selbst etwas hochlade) den Eindruck gewonnen, dass Du ein sehr besonnener und auch selbstkritischer Admin bist, der gelegentlich auch eigene Bilder zur Diskussion stellt.

Bei der Diskussion um zu Unrecht mit dem Argument "Bahngelände" abgelehnte Bilder kommt immer wieder (ja, von mehreren Seiten) das Argument "warum beschreibst Du den Standort nicht und erklärst, warum das Fotografieren dort erlaubt ist". Denn - wie Du selbst schon sehr oft geschrieben hast - ein Admin kann unmöglich mit allen Fotostellen vertraut sein, und er kann unmöglich in der wenigen Zeit, die er für die Beurteilung vieler Bilder zur Verfügung hat, alles nachprüfen. Aber dasselbe gilt auch für den Betrachter. In diesem Fall ist mir als erstes der Zaun aufgefallen, und der Schuppen, der offenbar einst ein Lagerschuppen war. Und da habe ich mir die Zeit genommen, das Orakel vom Googlehupf um das Luftbild zu befragen. Zwangsläufig kam mir die Frage: Warum zeigst ausgerechnet Du Bilder von einem zweifelhaften Standort, ohne eine entsprechende Erklärung abzugeben? Für den Betrachter (d.h. für mich, kann nicht für alle sprechen) entsteht da eine etwas schiefe Optik. Es tut mir Leid, dass ich mich so ausgedrückt habe, das Du es in den falschen Hals bekommen musstest. Da wäre wohl ein ;-) angebracht gewesen.

Ich kenne die Gepflogenheiten deutscher Abmahnungsanwälte nicht, und vor allem weiß ich nicht, ob sie auch dann aktiv werden dürfen, wenn der potentielle Abmahnungsgrund im Ausland liegt. In AT mahnen Anwälte in erster Linie bei Parkvergehen wegen Besitzstörung ab (und für manche ist das ein gutes Geschäftsmodell geworden), aber darüber hinaus ist die Abmahnwut bei uns (gottseidank) noch unbekannt. Auch habe ich keine Ahnung, ob die SNCF anders tickt als die DB und manches lockerer sieht - offensichtlich schon, denn AT und wohl auch DE wäre so ein Pendlerparkplatz unmöglich. Aber grundsätzlich gilt: Bahngrund ist Bahngrund. Und da gehörst Du zu denen, die auch auf die Vorbildwirkung hinweisen ("warum der und ich nicht"). Also im Zweifelsfall ...

Ein kurzer Satz in der Bildbeschreibung zur polizeilichen Genehmigung hätte genügt, und ich wäre nie auf die Idee gekommen, die Regelkonformität in Frage zu stellen. Aber wenn der Zweifel bleibt, dann gelange ich gerade bei einem Admin schnell zur Frage, warum ich mich eigentlich selbst an die Regeln halte (wirklich "halte" und nicht "halten muss"), wenn andere ...

schöne Grüße
Georg

Olli 10.12.2019 23:13

Hallo Georg,

wenn Du mit dem Auto irgendwo hinfährst, beachtest Du auch die Fahrverbotsschilder. Wenn am Feldweg keine dran stehen, darfst Du reinfahren. Genauso wie zu Fuß, oder mit dem Fahrrad, für alles gibt es Beispiele. Wenn am Bahnhof keine Schilder das Befahren untersagen ist es auch nicht verboten, dort hinzufahren, wie es die Pendler vor Ort machen, bei Google Maps sogar sichtbar, bei Bing nicht. Dann darf man von dort auch Bilder machen, wenn man vor der Motorhaube steht. Explizit in den Hochladeregeln sind Verbote oder Absperrungen genannt, die eben hier nicht vorhanden waren.

Wenn der freischaltende Admin Zweifel hat, dann bittet er um Aufklärung, zumeist im Bildtext oder macht in der Selbstfreischaltung auf die Zweifel aufmerksam. Der freischaltende Admin hatte die nicht. (Und glaub mir, er hat auch mir bei einigen Bildern wenn auch aus ganz anderem Grund, die rote Karte gezeigt, hätte er sicher wieder getan.)

Und um eines klarzustellen. Für die Admins gelten keine Sonderregeln, weder in die eine, noch in die andere Richtung. Da muss ich Dich bei Deiner Forderung enttäuschen. Einzig, wenn die Bilder länger nicht freigeschalten werden können, weil niemand anders gerade freischaltet, dann müssen die nicht ewig in der Warteschleife stehen. In ersterem Fall ist der freischaltende Admin zuständig (wie beim Bild geschehen), in zweiterem wäre Dein Einwand zu berücksichtigen, weil Personalunion. Irgendwie seltsam, die Admins versuchen sich als Partner der User zu sehen, und nicht als Türsteher. Aber ein paar User sehen immer noch alte Zeiten, wo es gilt den Admins möglichst eventuelle Ablehnungen zurückzuzahlen, weil die besonderen Regeln für Admins folgen sollten. Das ist schon frustrierend, immer noch dieser Einstellung zu begegnen. Die Admins machen den Job für BB und nicht gegen die User. Man könnte ja auch nur hochladen und das nervige Freischalten andere Leute machen lassen, sorry... Die anderen Sachen, da gibt es keinen Groll, hier definitiv ausschließlich die Einstellung.

Was nicht berücksichtigt wird entgegen Deiner Darstellung, sind eventuelle Genehmigungen, das kann schlicht nicht im Einzelfall nachvollzogen werden. Fotogenehmigungen der Bahn für Aufnahmen auf den Gleisen sind schlicht für BB unerheblich. Auch die Polizei kann nicht genehmigen, sie kann maximal Rechtmäßigkeit bestätigen. Ein Satz zur Polizeilichen Genehmigung wäre schlicht falsch und für BB nicht relevant.

Zur Zuständigkeit der Gerichte (in dem Sinne auch Abmahungen): Dass deutsche Gerichte sich auf für das Ausland berufen fühlen ist leider Tatsache, sofern der Urheberrechtsverstoß dann in Deutschland (wäre bei uns der deutsche Server) manifestiert wird, BGH AZ: I ZR 192/00, besser bekannt als Hundertwasserurteil. Nach meinem Ermessen wäre da die österreichische Justiz zuständig gewesen und nicht die deutsche, aber meine persönliche Meinung ist ja nicht im Namen des Volkes...

Zum Pendlerparkplatz: Vor ein paar Stunden bin ich in Freiburg-Littenweiler auf einem Pendlerparkplatz gestanden, der als DB-Anlage ausgewiesen war, aber rege genutzt. Kein Winterdienst und ein miserabler Zustand mit riesen Pfützen. Benutzung offensichtlich billigend in Kauf genommen, aber wohl aus rechtlichen Gründen nicht so ausgewiesen. In Murg (Baden) ähnliche Situation ohne Pfützen, sogar als Parkplatz ausgewiesen, in der Schweiz teilweise sogar in gutem Zustand zwischen genutzten Güterzuggleisen. Ganz haut Deine Theorie in der Realität nicht hin.

Gruß, Olli

Georg Friebe 15.12.2019 21:31

Lieber Olli,

ich habe gezögert zu antworten, da wir offenbar aneinander vorbei reden (bzw. schreiben).
Es gibt viele potentielle Fotostellen, die eindeutig Bahngrund sind, wo aber weder Schilder noch Absperrungen das Betreten hindern bzw. verbieten. Dennoch ist es Bahngrund, und solche Bilder wurden in der Vergangenheit (zu Recht) abgelehnt (die Community erfahrt dies erst, wenn der Fotograf das Foto zur Diskussion stellt).
Ich hab mir das Google Bild noch einmal angesehen: Das westlich des Schuppen sind offenbar keine Autos sondern irgendwelche Container. Die parkenden Autos stehen außerhalb eines klar erkennbaren Zauns. Für mich bleibt der Fotostandort zwischen Schuppen und aktivem Gleis weiterhin zweifelhaft.
Aber es geht um etwas anderes. Wäre ich Anwalt, so wäre dieses Bild ein potentieller Kandidat für eine Abmahnung, schon nach dem Motto "Versuchen wird man´s wohl noch dürfen". Selbst wenn der Anwalt nicht erfolgreich wäre, hättest Du bzw. der Betreiber von BB Scherereien. Dass Du Admin bist, und dass das Foto von einem anderen Admin freigegeben worden ist, wird einem Abmahnungsanwalt ziemlich egal sein. Klar wird er sich vor einer Abmahnung absichern. Aber eine Möglichkeit für Dich wäre, explizit auf die Unbedenklichkeit hinzuweisen - wie dies Admins bei anderen Fotos fordern. Es geht also nicht um die Frage "Sonderstatus für Admins", sondern einzig darum, dass ein Admin mit gutem Beispiel vorangehen und das beherzigen sollte, was er von anderen fordert.

schöne Grüße
Georg

Olli 15.12.2019 23:55

Hallo Georg,

besagtes Problem ist eindeutig durch die Hochladeregeln definiert: "Mit dem Abschicken dieses Formulares versichere ich, der Fotograf dieser Bilder zu sein und die Rechte für die Veröffentlichung zu besitzen und die Bilder von offen zugänglichem, nicht durch Hinweisschilder oder Umzäunungen abgegrenztem Privatgelände aus gemacht zu haben (unabhängig von etwaiger Fotogenehmigung)." So ist es vom Betreiber der Seite festgelegt. Das war zum Aufnahmezeitpunkt gegeben. Ich weiß nicht, warum ich hier andere Regeln befolgen sollte als der Rest der User, das war auch das Einzige, worüber ich mich geärgert hatte. Wäre auch ein Grund, sofort mit der Freischaltarbeit hier aufzuhören. Habe mich gerade dazu durchgerungen, HPs Empfehlung zu folgen, dass das Vieh auch künftig Heu bräuchte (im Zusammenhang im Forum zu verstehen), und habe weder die Mitadmins noch BB im Stich gelassen, die Freischaltung ist momentan schon hin und wieder viel zu spät.

Zudem findest Du bei allen meinen nicht zweifelsfrei erkennbaren Fotostandorten den Hinweis. Dreimal darfst Du raten, warum die Güterschuppenruine das Empfangsgebäude teilweise verdeckt, nicht etwa, weil unbedacht hingestanden bin, sondern weil ich mich dann hinter den Zaun hätte stehen müssen. Bitte, wenn diese Idee im Raum steht, auch über den Rest nachdenken. Ehrlich gesagt, wenn ich wie Du forderst, beim Freischalten von jedem einen Nachweis fordern würde, dann ginge es hier im Abgelehntforum heftig zur Sache. Es scheint wohl mehr Dein Interesse zu sein, dass wir alles klein, klein auseinander zerren, statt dass wir wie von den Admins gehandhabt endlich den Ball flach halten. Mit Deiner Forderung nach viel genauerer Regelung schießt Du der Adminarbeit und schließendlich allen ehrlichen Fotografen ins Knie. Wir würden uns völlig unnötig durch Rechthaberei einengen. Ich finde das nicht gut. Wieso sollte ich für mich mehr Nachweis fordern, als ich es andersherum von den Usern fordere, das hat nichts mit Vorbildfunktion zu tun. Derzeit bitten wir jeden Fotografen unklarer Bilder schlicht um eine Erklärung im Text.

Zum Aufnahmezeitpunkt standen ein oder zwei Container, dafür aber Autos rum. Einer der Autofahrer hat mir mit seinem Staub auch ein Foto versaut... Entschuldige, dass ich das beim Google-Bild anders gesehen hatte. Bing zeigt, dass hier Bewegung ist.

Gruß, Olli

Coradia Liner Intercités B85017/18 als Zweikrafttriebzug nach Belfort Triebzugnummer ist IC 109, der zweite Zugteil ist IC 107. Champaney, März 2017.
Coradia Liner Intercités B85017/18 als Zweikrafttriebzug nach Belfort Triebzugnummer ist IC 109, der zweite Zugteil ist IC 107. Champaney, März 2017.
Olli

Coradia Liner Intercités B85013/14 als Zweikrafttriebzug nach Belfort Triebzugnummer ist IC 107, der zweite Triebzug ist IC 109. Champaney, März 2017.
Coradia Liner Intercités B85013/14 als Zweikrafttriebzug nach Belfort Triebzugnummer ist IC 107, der zweite Triebzug ist IC 109. Champaney, März 2017.
Olli





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