Mal wieder ein Foto aus längst vergangenen Tagen. Einer der letzten Personenzügen auf der Strecke Königshütt-Elbingerode hält im Mai 1999 am Haltepunkt Hornberg.
André Breutel http://www.breutel.de 04.04.2009, 1829 Aufrufe, 2 Kommentare
P.S.
Kleiner Nachtrag von mir. Das Bild ist ein gutes Beispiel für die Sinnlosigkeit deutscher Vorschriften und Gesetze. Wie man sieht, sitzen zwei Mann Personal auf dem Führerstand. Die Steilstreckenvorschrift macht dies zum Gesetz. Trotzdem mussten 1998 die Fahrzeuge der BR 171 nachträglich mit der SIFA ausgerüstet werden. Durch den vorschriftsmässige Beimann war das bis dato nicht nötig. Man nennt das "doppelt gemoppelt". Ich wußte es selbst nicht und laß diese Sinnlosigkeit erst gestern bei Wapedia:
http://wapedia.mobi/de/DR-Baureihe_251
Hmm... Das stand doch alles schon in meinem Text. Da sind doch Deine Fragen schon beantwortet.
Also:
"Ist denn ein zweiter Lokführer auf dem Führerstand seit der Umrüstung noch Vorschrift?"
-Die Steilstreckenvorschrifft besagt, dass auf den Führerständen zwei Mann Personal pflicht sind.
"War diese Lok zum Zeitpunkt des Fotos schon mit einer Sifa nachgerüstet worden?"
-Ich schrieb, dass 1998 die Loks mit SIFA ausgerüstet wurden. Wie man lesen kann, stammt das Foto vom Mai 1999.
"Fuhr der zweite Lokführer betrieblich mit, oder war er nur Gastfahrt unterwegs?
-Jetzt sind wir wieder bei Frage 1 angelangt. Der 2. Mann ist Vorschrift. Ob 1989, 1999 oder 2009. Deswegen benötigten die Loks bis 1998 auch keine SIFA. Ist ja bei Dampfloks auch so oder?
222 1500x1015 Px, 10.08.2023