Die U 41 der DSW von Dortmund-Hörde nach Brechten im Untergrund des Dortmunder Hbf`s.(26.01.2008)
Hubert Hager 26.01.2008, 10761 Aufrufe, 5 Kommentare
Ich hoffe, dass für diese Aufnahme eine Drehgenehmigung gehabt. Ansonsten ist es sehr ungübnstig, das Bild einzustellen, da nur mit Drehgenehmigung soetwas erlaubt ist. Nicht genehmigte Aufnahmen im Netz bringen uns in Verruf.
Hallo Kevin,
Du hast ja schon 4 Bilder bei Bahnbild eingestellt,aber dein Kommentar zu Bild 163962 ?????
Dieses Bild ist im Dortmunder Hbf. U-Bahn Haltestelle,
vom öffentlichen Bahnsteig aus wie man sieht fotografiert worden.Für was eine Genehmigung??? Warum soll diese Bild
Einstellung Dir oder Anderen schaden oder uns Hobbyfotografen in Verruf bringen ??? Kläre uns auf!!
Gruss Hubert
P.S.: U-Bahnhöfe sind öffentlich.
Hallo Hubert,
erstmal nach langer Zeit Abwesenzheit die Antworten auf deine Fragen. Ersteinmal, deine Behauptung, für die Bahnsteige benötigt man keine Genehmigung ist definitiv faklsch, da die U-Bahnhöfe, die unterirdisch liegen, im weiteren Sinne BETRIEBSGELÄNDE sind und es ist in Dortmund und allen anderen Städten so, dass man Genehmigungen braucht dazu, In Köln mus man sogar über 100¤ dafür bezahlen. Wie gesagt, du hattest vieleicht Glück gehabt, aber in Dortmund wird von den Servicekräften auch die Genehmigung kontrolliert und kann man keine vorweisen, fliegt man raus. Desweiteren ist soetwas sehrwohl schädlich, denn wenn jeder macht und gegen Regeln verstößt, wird es für einem als Hobbyfotograf und Webseitenbetreiber sehr schwer, dann noch mit den Verkehrsbetrieben eine Zusammenarbeit zu erreichen, da man dann sofort den Ruf weg hat, dass man zu " den Knipser" gehört. Noch nicht überall aber vorallem in Köln hatte ich sofort gemerkt, dass die KVB von diesen Regelignoranten genervt war und die Zusammenarbeit war auch nicht gerade so toll dadurch. Wie gesagt, du weißt auch, dass das Portal hier von der DSW21 eingesehen werden kann und auf Ärger mit denen hätte ich nicht Lust, habe schon mitbekommen, das kann unangenehm werden. Wie gesagt, da die Stadtbahnanlagen auch " abschließbar" sind usw. sind sie Betriebsgelände und die DSW21 fordert, dass man Drehgenehmigungen vorlegt5, ebenso wie andere Unternehmen.
Also bei folgenden Betrieben braucht man NUR für die unterirdischen Betriebe eine Drehgenehmigung: BOGESTRA, DSW21, KVB Köln, Rheinbahn Düsseldorf, DVG Duisburg, Mobiel in Bielefeld usw sind auf jedenfall Drehgenehmigungen pflicht. Wie da sin Berlin geregelt ist, kann ich dir nicht sagen. Die von der KVB hatte mir auch noch gesagt, dass viele einfach nicht verstehen, dass die U-Bahn-Stationen Privat- bzw. Betriebsgelände sind. Ich gebe dir einen Tipp, da ich die BVG net kenne, da es einfach zu weit weg ist, schreib die Pressestelle an und erkundige dich. In den meisten Fällen (wie z.B. bei mir die DSW21, BOGESTRA, Rheinbahn, Mobiel, DVG) haben sie alle positiv geantwortet. Meistens geht es darum, dass man versichern muss, dass die Aufnahmen für den privaten Zwekc sind, da gewerbliche Aufnahmen dort immer Geld kosten.
Hallo Kevin,
nach meiner Erkundigung bei DSW21 und Bogestra benötigt man
eine " Drehgenehmigung" für den gewerblichen Zweck (wo man Geld mit den Bildern macht),nicht für private Fotos ,diese
kann man auch ohne Probleme im Internet einstellen.
Gruss
Hubert
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