Wien Wiener Linien SL 38 (E2 4028 + c5 1428) IX, Alsergrund, Nußdorfer Straße / Canisiusgasse (Hst. Canisiusgasse) am 2. Juli 2017.
Kurt Rasmussen 06.08.2017, 186 Aufrufe, 3 Kommentare
EXIF: Canon Canon EOS 600D, Datum 2017:07:02 11:54:02, Belichtungsdauer: 0.004 s (1/250) (1/250), Blende: f/8.0, ISO400, Brennweite: 20.00 (20/1)
Hallo Kurt,
hier fahren die Autos an der haltenden Straßenbahn vorbei?
Oder wie ist das Bild zu deuten....laut deutscher STVO aber strengsten verboten....
ein sehr interessantes Wiener Straßenbahnbild.
Liebe Grüße nach Valby aus Rheydt, Andreas.
Hallo Andreas,
ich habe versucht, den Gesetzestext über die Pflichten der Autofahrer und Radfahrer an österreichischen Straßenbahnhaltestellen zu finden, um damit Deine Frage zu beantworten, es ist mir aber nicht gelungen. Ich habe irgendwo gelesen, dass Autofahrer und Radfahrer an einer Haltestelle wie der im Bild gezeigten eine haltende Straßenbahn rechts - langsam - überholen dürfen, wenn sie mit Sicherheit (?) wissen, dass es keine aussteigenden und einsteigenden Fahrgäste mehr gibt. Das ist natürlich eine sehr vage Bestimmung, die nicht selten übertreten wird und die ja zeigt, dass man von politischer und polizeilicher Seite nicht wünscht, eine verantwortliche Rücksicht auf den öffentlichen Verkehr und dessen Benutzer zu nehmen. Wenn man lange Zeit den Verkehr in Wien beobachtet hat, wird man davon überzeugt, dass der Autoverkehr ersten Rang hat, danach folgen die übrigen Verkehrsteilnehmer. Die Fussgänger befinden sich auf der niedrigsten Stufe; sie werden immer schlechter behandelt, weil man in den letzten Jahren angefangen hat, den Radfahrern Teile der Bürgersteige / Trottoirs / Fusswege zu überlassen oder ihnen das Recht zu erteilen, Fussgängerbereiche zu benutzen. - Um zu meinem Bild rückzukehren, das wie ein sehr größer Teil meiner Straßenbahnbilder (auch) das Stadtleben zeigen soll, muss ich notwendigerweise sagen, dass die auf dem Bild gezeigten Autos meines Wissens nicht gegen die Straßenverkersordnungen gehandelt haben, da es keine Fahrgäste mehr im Straßenraum gegeben hat. - Man könnte aber hoffen, dass man in näher Zukunft von politischer Seite beginnen wird, die veraltete stadt- und umweltzerstörende Politik mit dem höheren Stellenwert des individuellen Verkehrs zu verlassen und dem öffentlichen Verkehr, vor allem dem Straßenbahnverkehr, den Vorrang zu geben.
Entschuldige bitte meine späte Antwort.
Viele liebe Grüße aus Valby nach Rheydt / Neckargerach
Kurt.
Mit Schrittgeschwindigkeit ist es in Deutschland erlaubt, ich glaub das war eine STVO-Novelle um die Jahrtausendwende herum. In Deutschland ist es Paragraph 20 Abs. 2, in Österreich 17 Abs. 2.
62 1 1200x828 Px, 09.10.2024