Klaus Muhs schrieb: Stellvertrettend für mehrere Fotos nehme ich hier das Bild:
http://www.bahnbilder.de/name/einzelbild/number/536343/kategorie/Deutschland~Dampfloks~BR+65.html Hier nimmt die Hysterie zum Thema Persönlichkeitsrechte langsam groteske Formen an.
Bei diesem Foto wird ein Teil einer öffentlichen Veranstaltung dokumentiert. Bei einer solch öffentlichen Veranstaltung ist den Protagonisten und Besuchern bekannt, dass sie gefilmt, fotografiert oder auch gezeichnet werden. Solche Veranstaltungen werden auch in Printmedien, auf Internetseiten oder in der TV-Berichterstattung dokumentiert.
Aus eigener Erfahrung weiß ich auch, dass dies von vielen Besuchern gern gesehen wird und diese sich auch z.B. auf meiner eigenen HP nach Veranstaltungen suchen und die Bildberichterstattungen über die Veranstaltung klasse finden. Fotos von Veranstaltungen von mir, mit Personen, wurden auch schon in Printmedien veröffentlich, aber es wurde noch nie von mir verlangt Gesichter aufgrund von Persönlichkeitsrechten zu verfremden.
In dem Fall des von mir aufgeführten Bildes, fühlt sich der Fotograf genötigt die Gesichter der Personale der Dampflok zu verfremden, da sein Foto sonst nicht freigeschaltet wird. Damit wird dem Bild etwas in meinen Augen sehr wichtiges genommen, Lebendigkeit! Ich gehe sogar noch weiter: Ablehnungsgrund – Qualitätsverlust durch verpixeln!
Auf der Startseite dieser Seite steht ein für mich sehr wichtiger Satz: Die Verantwortung für seine veröffentlichten Fotos trägt der jeweilige User, der sie veröffentlicht hat.
Nach diesem Leitsatz sollten damit aufhört werden den verantwortlichen Fotografen zu entmündigen, wenn es außer Frage steht, dass hier eine öffentliche Veranstaltung dokumentiert wurde.
Ein herzliches Glückauf
Klaus
"Im Namen des Volkes" scheint die Rechtssprechung nun mal so zu sein, dass die Gesichter unkennbar gemacht sein müssen.