moralisch und logisch bin ich auf Deinem Standpunkt. Die andere Seite ist die der Abmahnungen.
So meldete sich u.a. ein Baggerfahrer, der sich auf einem Bild wiedererkannte, sogleich über die Kanzlei, in der seine Frau arbeitet, mit einer Geldforderung.
Ein Architekt machte über einen juristenähnlichen Brief deutlich, dass er als Urheber eines Bauwerkes mit genannt werden muss. Seine tatsächlich vorhandene Urheberschaft war dem einstellenden Fotografen seinerzeit leider nicht bekannt. Der Architekt machte in sichtbar wütender Form deutlich, dass eine unbürokratische Lösung (ich bot ihm an, den Fehler zu korrigieren) nicht in seinem Sinne ist. Seither muss ich aus Sicherheitsgründen untersagen, das entsprechende Bauwerk als Foto einzustellen - siehe eingeloggter Bereich.
All diesen Briefen ist eines gemeinsam: Es liegt eine Rechnung mit Anwaltskosten, im Falle des Architekten einfach eine Rechnung bei. Immer ist auf meiner Seite ein Anwalt nötig, für den Kosten anfallen. Zu dem kommt die Gefahr von gerichtlichen Auseinandersetzungen, die ich wegen der Unvorhersehbarkeit des Urteils und der meist enormen Streitwerte (>10.000¤) eher vermeiden möchte.
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