Thomas Wendt 27.4.2008 18:08
Wie ist die Frage mit den Sicherheitsmarkierungen gemeint? Besteht der Verdacht, dass das Bild von nichtöffentlichem Gelände gemacht wurde?
Kevin Dicks 3.3.2008 17:26
Ich hoffe, dass für diese Aufnahme eine Drehgenehmigung gehabt. Ansonsten ist es sehr ungübnstig, das Bild einzustellen, da nur mit Drehgenehmigung soetwas erlaubt ist. Nicht genehmigte Aufnahmen im Netz bringen uns in Verruf.
Hubert Hager 3.3.2008 20:01
Hallo Kevin,
Du hast ja schon 4 Bilder bei Bahnbild eingestellt,aber dein Kommentar zu Bild 163962 ?????
Dieses Bild ist im Dortmunder Hbf. U-Bahn Haltestelle,
vom öffentlichen Bahnsteig aus wie man sieht fotografiert worden.Für was eine Genehmigung??? Warum soll diese Bild
Einstellung Dir oder Anderen schaden oder uns Hobbyfotografen in Verruf bringen ??? Kläre uns auf!!
Gruss Hubert
P.S.: U-Bahnhöfe sind öffentlich.
Kevin Dicks 21.4.2008 17:40
Hallo Hubert,
erstmal nach langer Zeit Abwesenzheit die Antworten auf deine Fragen. Ersteinmal, deine Behauptung, für die Bahnsteige benötigt man keine Genehmigung ist definitiv faklsch, da die U-Bahnhöfe, die unterirdisch liegen, im weiteren Sinne BETRIEBSGELÄNDE sind und es ist in Dortmund und allen anderen Städten so, dass man Genehmigungen braucht dazu, In Köln mus man sogar über 100¤ dafür bezahlen. Wie gesagt, du hattest vieleicht Glück gehabt, aber in Dortmund wird von den Servicekräften auch die Genehmigung kontrolliert und kann man keine vorweisen, fliegt man raus. Desweiteren ist soetwas sehrwohl schädlich, denn wenn jeder macht und gegen Regeln verstößt, wird es für einem als Hobbyfotograf und Webseitenbetreiber sehr schwer, dann noch mit den Verkehrsbetrieben eine Zusammenarbeit zu erreichen, da man dann sofort den Ruf weg hat, dass man zu " den Knipser" gehört. Noch nicht überall aber vorallem in Köln hatte ich sofort gemerkt, dass die KVB von diesen Regelignoranten genervt war und die Zusammenarbeit war auch nicht gerade so toll dadurch. Wie gesagt, du weißt auch, dass das Portal hier von der DSW21 eingesehen werden kann und auf Ärger mit denen hätte ich nicht Lust, habe schon mitbekommen, das kann unangenehm werden. Wie gesagt, da die Stadtbahnanlagen auch " abschließbar" sind usw. sind sie Betriebsgelände und die DSW21 fordert, dass man Drehgenehmigungen vorlegt5, ebenso wie andere Unternehmen.
Kevin Dicks 21.4.2008 19:58
Also bei folgenden Betrieben braucht man NUR für die unterirdischen Betriebe eine Drehgenehmigung: BOGESTRA, DSW21, KVB Köln, Rheinbahn Düsseldorf, DVG Duisburg, Mobiel in Bielefeld usw sind auf jedenfall Drehgenehmigungen pflicht. Wie da sin Berlin geregelt ist, kann ich dir nicht sagen. Die von der KVB hatte mir auch noch gesagt, dass viele einfach nicht verstehen, dass die U-Bahn-Stationen Privat- bzw. Betriebsgelände sind. Ich gebe dir einen Tipp, da ich die BVG net kenne, da es einfach zu weit weg ist, schreib die Pressestelle an und erkundige dich. In den meisten Fällen (wie z.B. bei mir die DSW21, BOGESTRA, Rheinbahn, Mobiel, DVG) haben sie alle positiv geantwortet. Meistens geht es darum, dass man versichern muss, dass die Aufnahmen für den privaten Zwekc sind, da gewerbliche Aufnahmen dort immer Geld kosten.
21.4.2008 21:29
Also Kevin, jetzt mal im Ernst.
Du hast Recht: für die DSW braucht man eine Fotogenehmigung, ebenso für Köln, Düsseldorf und andere Städte, wie auch z.B. Brüssel oder Budapest.
Die U-Bahn-Anlagen sind Eigentum der jeweiligen Städte bzw deren Verkehrsbetriebe, die dort das Hausrecht ausüben. Wenn die Verkehrsbetriebe als Vorraussetzung für Foto eben eine Genehmigung verlangen, dann ist das so. Dazu haben sie ein Recht genau wie das Recht den Fotografen der Anlage zu verweisen, wenn keine Genehmigung vorliegt.
Ein U-Bahn-Bereicht ist kein " rechtsfreier" oder " eigentumsfreier" Raum, sondern es gilt genau wie in den Fahrzeugen die Hausordnung der Verkehrsbetriebe.
Für die BVG in Berlin brauchst Du keine. Das ist auf deren Internetseite irgendwo erläutert.
Aber mal im Ernst: was geht es Dich an, ob der Hubert in Dortmund U-Bahn-Fotos macht und was geht es Dich an ob die legal oder illegal sind?
Ob solche Bilder freigeschaltet werden überlässt Du am besten uns Admins.
Fasse das bitte nicht als ein persönlchen Angriff gegen Dich auf.
Danke.
Hubert Hager 27.4.2008 18:59
Hallo Kevin,
nach meiner Erkundigung bei DSW21 und Bogestra benötigt man
eine " Drehgenehmigung" für den gewerblichen Zweck (wo man Geld mit den Bildern macht),nicht für private Fotos ,diese
kann man auch ohne Probleme im Internet einstellen.
Gruss
Hubert
Klaus Muhs 23.4.2008 21:53
Hallo Hubert,
schöne Serie aus Altenbeken. Plane demnächst auch einen Tag in Altenbeken ein, ist der Standort gut zu Fuß zuerreichen, oder sollte man motorisiert sein?
Gruss
Klaus
Klaus Muhs 20.4.2008 14:52
Schöne Aufnahme und schöne Lok, diese Farbgebung gefählt mir persönlich noch am besten.
Gruß
Klaus
Klaus Muhs 20.4.2008 14:47
Schönes Portrait im besten Licht.
Gruß
Klaus
André Breutel 19.4.2008 9:21
Die Lackierung entspricht der FS-Farbgebung. Wird die Maschine noch in E 483 umbezeichnet?
http://www.bahnbilder.de/name/einzelbild/number/177937/kategorie/Italien~E-Loks~E+483.html
Hubert Hager 19.4.2008 19:32
Hallo alle zusammen,
die Lok gehört zu Holland , " NS Highspeed" und war auf dem Weg zu Bombardier Kassel.
Bahngrüsse aus Bochum
Hubert