Das Eisenbahnkreuzungsgesetz verlangt die Kenntlichmachung von niveuagleichen kreuzungen öffentlicher Wege/Straßen mit Eisenbahngleisen, wenn selbige planmäßig befahren und nicht anderweitig gesichert werden durch das Aufstellen von Andreaskreuzen.
Es gibt aber eine Ausnahme für Feld - Wald und Fußwege, laut der Eisenbahn Betriebsordnung.Der Bahnübergang in Bärnsdorf über die Lößnitzgrundbahn ist völlig ungesichert , obwohl zahlreiche Fußgänger und Radfahrer hier passieren.
12.08.2012 11:00 Uhr.
Siegfried Heße 12.08.2012, 533 Aufrufe, 0 Kommentare
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