628÷928-578 (mit Graffiti verunstaltet, 628-Teil komplett beschmiert) verlässt als ER5993 Ried i.I.; 090419
JohannJ 19.04.2009, 1239 Aufrufe, 5 Kommentare
ich finde das Graffiti auf Zügen ja meist ganz gut aussieht aber es ist ja inzwischen nicht mehr die Lust an der Kunst sondern schon mehr nur das sinnlose Zerstören!
ich finde das Graffiti auf Zügen ja meist ganz gut aussieht aber es ist ja inzwischen nicht mehr die Lust an der Kunst sondern schon mehr nur das sinnlose Zerstören!
ich finde das Graffiti auf Zügen ja meist ganz gut aussieht aber es ist ja inzwischen nicht mehr die Lust an der Kunst sondern schon mehr nur das sinnlose Zerstören!
@René: Was an Graffiti schön sein soll erschließt sich mir nicht ganz und das Dein Kommentar hier dreimal steht macht es auch nicht verständlicher. Wenn aber jemand glaubt, dies sei Kunst, so gehört es auf Zeichenpapier oder auf Leinwand. Auf gar keinen Fall aber auf fremder Leute Eigentum. Dies gehört strafrechtlich verfolgt. LG. Stephan
PS. Ohne die Schmiererei wäre es ein schönes Bild.
Mir erschließt sich jetzt auch nicht, was an diesem Graffiti schön sein soll. Für mich sind es einfach ein paar bunte Buchstaben. Sicher mag es auch ansprechende Graffitis geben. Manche Lärmschutzwand trägt ja zumindest vereinzelt Werke bei denen sich etwas Mühe gegeben wurde. (Außerdem sieht eine Lärmschutzwand -ob mit oder ohne Graffiti- auch nicht grade elegant aus.) In den meisten Fällen ist es jedoch Geschmiere und sieht auch so aus.
Wenn ich mit einem besprayten Zug fahren muss, dann kann ich mich darin irgendwie nicht richtig wohl fühlen (besonders wenn die Fenster auch noch besprüht sind). Ob man das Besprayen von Zügen jetzt strafrechtlich oder zivilrechtlich verfolgt ist doch erstmal völlig irrelevant (und den Tätern sicher weitgehend egal). Das größere Problem ist doch die Täter erst einmal zu erwischen.
Mfg Christopher
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