Der Tf von 643 524 hatte am 05.06.2006 die Tür des Führerstands im geöffneten Zustand arretiert, so konnte ich an der Tür stehend diesen Ausblick auf die Strecke fotografieren. Die Aufnahme entstand auf der Fahrt von Limburg nach Weilburg im Lahntal bei der Einfahrt in den Bahnhof Kerkerbach.
Helmut Amann http://www.web-hostel.de/abfahrt59/start.html 04.08.2006, 1347 Aufrufe, 7 Kommentare
Sieht ganz danach aus, als ob der Zug gerade in Kerkerbach einfährt.
Ich dachte Führerstandsaufnahmen seien hier verboten ?
Das dachte ich auch...
Allerdings scheint das durch die geöffnete (bzw. vielleicht auch geschlossene) Tür ein anderer Umstand zu sein, als wenn man direkt im Führerstand steht!
Anmerkung dazu meinerseits als Bildautor: Bei den Bestimmungen für das Hochladen von Bildern heißt es " Führerstandsfotos und Fotos von nicht öffentlichem Privatgelände, das als solches gekennzeichnet ist, dürfen ab sofort nicht mehr veröffentlicht werden. Die Verantwortung trägt alleine derjenige, der die Bilder veröffentlicht." Da es sich bei dieser Aufnahme erstens nicht um eine Führerstandsaufnahme im Sinne von a) Führerstand innen nur mit Bedienelementen formatfüllend und außenherum nichts (wie sie früher von vielen Fotografen-Kollegen veröffentlicht wurden) und b) auch nicht um eine Aufnahme von verbotenem Gelände aus handelt (der Fahrgastraum ist öffentlich zugänglich und der Tf hatte die Führerstandstür im geöffneten Zustand arretiert, das habe ich extra im Bildtext erwähnt), betrachtete ich die Aufnahme als den Bedingungen entsprechend. Wäre das nicht der Fall gewesen, hätten die Administratoren das Bild garantiert nicht freigeschaltet.
Dann lies mal die Regelung seitens DB, da wird kein Unterschied gemacht von wo aus das Foto gemacht wurde.
Das ist genauso würde ich dann von öffentlichen Gelände auf nicht-öffentliches Gelände fotografieren, nach deiner Meinung wäre das dann ja erlaubt.
" Für Hobbyfoto- und Filmaufnahmen vom Führerstand der Triebfahrzeuge ist eine Mitfahrgenehmigung sowie die Betreuung durch eine maschinentechnische Aufsichtskraft erforderlich."
Man darf von oeffentlichen Gelaende aus privates Gelaende fotografieren. Anders wuerde das ja auch gar nicht gehen, da koennte man keine Stadtfotos mehr machen - bei dem vielen Privatgelaende. Das Foto ist schon o.k. so.
Auch wenn man die Regelung der DB hinnehmen muss, frage ich mich, was an einem Fst-Foto so schlimm sein soll? Da sieht man nur n paar Knöpfe und ein paar Hebel.Ich finde diese Regel unsinnig.
38 1200x800 Px, 22.12.2024